Kantonale Stellen für Gesuche um Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherung

Wer muss überhaupt eine KVG Grundversicherung in der Schweiz abschliessen

Die Grundversicherung gemäss KVG ist in der Schweiz eine obligatorische Versicherung für jede Person, die in der Schweiz wohnhaft ist.

Bei Neueinreise in die Schweiz hast du i.d.R. drei Monate Zeit um dir eine Krankenkasse auszusuchen und diese abzuschliessen.

Wenn Du die Frist nicht einhältst, wirst du einer KVG Einrichtung zugewiesen von der Gemeinde. Diese Einrichtungen haben im Normalfall teurere Prämien als andere Krankenkassen. Ausserdem musst du eine Busse wegen verspäteter Anmeldung bezahlen. Aus diesem Grund macht es Sinn, sich rechtzeitig um die Krankenkasse zu kümmern.

Versicherungsbeginn ist in jedem Fall ab Einreisedatum, auch wenn du die Krankenkasse erst nach 2 Monaten abschliesst, denn die Grundversicherung ist nämlich auch verpflichtet, dir Leistungen zu bezahlen (hier alle KVG Leistungen auf einen Blick), falls du innert diesen 3 Monaten Gesundheitskosten hast.

Es gibt Ausnahmen der Versicherungspflicht

Formular zur Befreiung der KVG Versicherungspflicht

Es gibt tatsächlich Situationen, wo man von der Versicherungspflicht gemäss KVG befreit werden kann. Dazu muss ein Gesuch an die kantonale Stelle eingereicht werden. Die Gesundheitsdirektion der Kantonalen Stelle prüft das Gesuch und entscheidet, ob du von der Versicherungspflicht befreit werden kannst oder nicht.

Es gibt verschiedene Situationen, wo dies der Fall sein kann. Jeder Kanton  hat eigene Formulare und Vorgehensweisen, deshalb solltest du dich direkt an die Gesundheitsdirektion deines Wohnkantons wenden.

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