Digitaler Nachlass was ist das
Das Leben ist dazu gemacht es auszuleben und um glücklich am Ende anzukommen.
Das Ableben eines geliebten Menschen ist jedoch für die Hinterbliebenen meistens schmerzhaft. Die moralische Last ist nicht einfach zu tragen und niemand kann einem diesen Kampf wegnehmen.
Damit man nicht zusätzlich mit administrativen Schwierigkeiten beschwert wird lohnt es sich gewisse erbliche Situationen im Voraus zu regeln. Dazu gehört der digitale Nachlass.
Dies ist ein Teil vom Erbe, über aller Hab und Gut aus der digitalen Welt.
Was gehört zum digitalen Nachlass
Heutzutage ist es fast unmöglich keine Spuren im Web zu hinterlassen: gehe es um Social Media, Online-Einkäufe, Abonnements, oder Media – praktisch alle haben Informationen, Daten oder anderes in der digitalen Welt gespeichert oder nutzen entsprechende Dienstleistungen.
Mit diesem Begriff „digitaler Nachlass“ sind sämtliche digitalen Daten, Accounts und Vermögenswerte gemeint, die eine Verstorbene Person auf Handy, Computer oder im Internet hinterlässt nach dem Lebensende. Einige Beispiele sind: Logins/Zugänge/Passwörter, Bank- oder andere Zahlungskonten, Abonnemente, Mediadateien, Emailaccounts, und sogar Kryptowährungen.
Digitaler Nachlass Gesetz
Eine spezifische Regelung für die Vererbung vom Digitalen Hab und Gut gibt es so noch nicht. Gemäss schweizerischem Erbrecht wird die Erbschaft als Ganzes an die gesetzlichen Erben weitergegeben. Dementsprechend gilt dies auch für das digitale Erbe.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, dies spezifisch anzuordnen und vor allem so vorzubereiten, dass die benötigten Informationen wie Passwörter und Zugänge auch verfügbar sind und die Erben diese entsprechend nutzen können.
Digitaler Nachlass Checkliste
Es gibt einige Punkte, die man während der Lebenszeit einhalten kann, sodass die Regelung für einen Todesfall einfacher und übersichtlicher übertragen werden kann.
- Überblick: Man ist sich meist gar nicht bewusst, wie viele Accounts, Abos, Konten etc. man überhaupt hat. Deshalb ist es sehr nützlich, sich diese einmal alle in einer Liste festzuhalten und den entsprechenden Nutzen zu prüfen.
- Ordnung: Wenn man diese Liste anschließend in aktuelle und nicht mehr aktuelle oder benötigte teilt, sollte man die nicht mehr benötigten löschen oder schließen, um wieder Ordnung zu bringen.
- Verfügungen vorbereiten: Jetzt weiss man, was wirklich noch nützlich ist. Nun kann man entscheiden und definieren, wer welche Zugänge oder Daten erhalten soll als Erbe, am besten in einem Testament oder Erbvertrag. Eine professionelle Unterstützung ist allgemein bei der Verfassung solcher Dokumente empfehlenswert.
- Zusätzliche Anordnungen vorbereiten: Nicht alles muss in einem Testament oder Erbvertrag festgelegt werden und kann separat definiert werden. Dazu gibt es zusätzliche Anordnungen, für allgemeine Daten oder Infos, zum Beispiel Netflix Logins, E-Mail-Accounts, wo keine emotionale- oder Vermögens-Werte vorhanden sind.
- Vorsorgeauftrag für einen Zwischenfall: Nicht nur der Todesfall ist eine Situation, wo eine Regelung wichtig ist, sondern auch während der Lebenszeit kann es passieren, dass man aufgrund von Unfall oder Krankheit entscheidungsunfähig wird, und in solchen Fällen dient ein Vorsorgeauftrag dazu bei, eine berechtigte Person zu definieren die sich ggf. um diese Angelegenheiten kümmern kann und dich vertreten kann in wichtigen Entscheidungen auch in Bezug auf den digitalen Nachlass.
Wie regelt man den digitalen Nachlass
Grundsätzlich kann jeder frei entscheiden, was mit dem Digitalen Erbe geschehen soll – ob es gelöscht werden soll, archiviert oder an bestimmte Erben weitergegeben und entsprechend weitergeführt werden.
Es gibt verschiedene Dokumente, worin dies geregelt werden kann.
Was sollte man in welchen Dokumenten regeln
Am häufigsten nutzt man dazu das Testament (eine Vorlage kannst du hier downloaden) oder einen Erbvertrag (Vorlagen gibt es hier). darin sollten sämtliche Vermögenswerte Positionen und Erbgut mit emotionalem Wert eingebunden werden. Man spricht zum Beispiel von Guthaben bei Zahlungsdiensten, geschäftliche Websites, Domaine, Kryptowährungen oder kommerzielle social- media-accounts und für emotional wichtige Erbgute z.B: Cloud-Konten, digitale Foto und Videosammlungen, private Websites, etc.
Alle anderen könnte man in weiteren Anordnungen regeln, zum Beispiel E-Mail accounts, Benutzer Konten bei Onlineshops und Streaming-Dienste, etc.
–> Seit kurzem bieten Apple, Google und Facebook die Möglichkeit, Nachlasskontakte im eigenen Account zu hinterlegen. So kann deine Vertrauensperson nach deinem Tod unkompliziert auf deine Daten zugreifen, ohne dass eine Übergabe des Accounts stattfinden muss.
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