Krankenkassenwechsel:

Kündigungstermine beachten

Erfahre hier, wie und wann du einen Krankenkassenwechsel machen kannst:

Grundversicherung

Krankenkassen Verträge sind nicht jederzeit kündbar oder veränderbar. Hier siehst Du die wichtigsten Grundlagen.

Die Grundversicherung KVG (Krankenversicherungsgesetz) ist jedes Jahr mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist auf Ende Jahr kündbar. Sobald die Prämien verändert werden, besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht von 1 Monat seit Bekanntgabe des neuen Tarifs. Dies ist der meistbekannte Krankenkassen-Sturm im November, denn meistens werden die Tarife der Grundversicherung im Oktober bekannt gegeben (hier geht’s zu den aktuellen Tarifen).

Nach dieser Bekanntgabe hast Du ein ausserordentliches Kündigungsrecht von 1 Monat, was somit auf Ende November fällt. Du kannst somit bis Ende November deine aktuelle Krankenkasse kündigen per 31.12. des laufenden Jahres.

Gleichzeitig solltest du eine alternative Grundversicherung suchen, die günstiger ist, und diese bis spätestens 01.01. abgeschlossen haben. Die Neue Krankenversicherung schickt nämlich eine Bestätigung an deinen alten Versicherer, sodass der alte Versicherer die Kündigung abschliessen kann.

 

Erfahre hier, wie und wann du einen Krankenkassenwechsel machen kannst:

Zusatzversicherungen

Eine Zusatzversicherung zu wechseln ist nicht gleich wie die Grundversicherung zu wechseln.

Zusatzversicherungen haben nämlich unterschiedliche Kündigungsfristen. Diese Variieren von 3 Monaten bis 6 Monate. Im Normalfall sind 1-Jahres-Verträge mit 3 Monatiger Kündigungsfrist, und Mehrjahresverträge meistens mit 6-Monat-Kündigungsfrist verbunden.

Zusatzversicherungen können somit auf Ablauf der Vertragsdauer unter Berücksichtigung der entsprechenden Kündigungsfrist aufgehoben werden.

Wenn es eine Prämienanpassung gibt, erhältst du ein ausserordentliches Kündigungsrecht, da dies eine „Vertragsanpassung“ darstellt und du somit vorher vom Vertrag zurück treten könntest, falls deine Vertragsdauer noch nicht abgelaufen ist.

Aber Achtung: ein „Altersklassenwechsel“ ist keine Prämienanpassung! Die Altersklasse ist bereits bei Abschluss des Vertrages definiert. Die Krankenkassen haben nämlich sogenannte „Altersgruppen“. Wenn du also mit 24 Jahre eine Versicherung abschliesst, ist es möglich, dass du mit 26 Jahre mehr für die gleiche Versicherung bezahlen musst, weil du in eine neue Altersgruppe gekommen bist. Dies stellt keine Anpassung dar und somit hast du auch kein ausserordentliches Kündigungsrecht.

 

Wichtige Tipps zum Krankenkassenwechsel

Falls du deine Zusatzversicherung wechseln möchtest, warte bitte immer auf die Annahmebestätigung der neuen Krankenkasse, bevor du die bestehende Zusatzversicherung kündigst.
Da du bei Neuantrag einer Zusatzversicherung im Normalfall eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen musst,  wird dein Antrag bei der neuen Krankenkasse geprüft. Es könnte somit passieren, dass die neue Krankenkassen anhand gesundheitlicher Vorbelastungen oder anderen Risikofaktoren deinen Antrag ablehnt. Falls du die vorherige Krankenkasse bereits gekündigt hast, könnte es sein dass du nicht erneut aufgenommen wirst. Das würde heissen, dass du dann ohne Zusatzversicherung bleibst!

Um dies zu verhindern, beantrage eine neue Zusatzversicherung immer genug im Voraus, sodass du genug Zeit hast auf die Annahmebestätigung zu warten und dann die bestehende Zusatzversicherung kündigen kannst.

Manchmal passiert es, dass beim Krankenkassenwechsel vielleicht einzelne Produkte doch noch nicht kündbar waren, oder dass die Annahmeprüfung solange gedauert hat, dass die Kündigungsfrist inzwischen abgelaufen ist.

Somit wäre man dann doppelt versichert, denn der neue Versicherer hat dich nun aufgenommen, jedoch wurde die alte Versicherung noch nicht gekündigt, bzw. wird erst im nächsten Jahr aufgehoben.

In diesen Situationen kannst du eine Beginn-Verschiebung bei der neuen Krankenkasse beantragen: du kannst einzelne Produkte, oder den ganzen Antrag für die Beginn-Verschiebung anfordern – so hast du die Wechsel-Arbeit bereits gemacht, und das nächste Jahr wechselt dann alles automatisch.

 

Du kannst deine Franchise bei deiner Krankenkasse auf Ende Jahr wechseln. Die Franchise erhöhen (mit Wirkung ab 01.01.)  kannst du bis 31.12., die Franchise senken (mit Wirkung ab 01.01.) kannst du bis 30.11.

Falls du die Schweiz definitiv verlässt und in ein anderes Land ziehst, entfällt die Versicherungspflicht in der Schweiz. Damit entfällt auch die Versicherung selbst und somit musst du keine Kündigungsfrist beachten. Wichtig ist nur, dass du deiner Krankenkasse die Abmeldebestätigung sendest und sie informierst, dass du die Schweiz verlässt – nur so wird die Krankenkasse aufgehoben.

Die Krankenkasse kann deine Kündigung nicht bestätigen, wenn du noch offene Rechnungen hast. Deshalb immer vor Kündigung checken, dass alle Rechnungen bis Ende Jahr bezahlt wurden.

Neuerdings kann man die Krankenkasse auch per Email kündigen. Nicht überall funktioniert dies jedoch gleich gut. Wir empfehlen deshalb, um sicher zu gehen, dass die Kündigung rechtlich gültig ist und sicher funktioniert, diese per Einschreiben per Post an die entsprechende Versicherungsgesellschaft zu senden, unter Berücksichtigung der entsprechenden Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag vor der Kündigungsfrist eingetroffen sein. Wenn zum Beispiel die Kündigung bis 30.11. erfolgt sein muss, und der 30.11. ein Sonntag ist, dann musst du sicherstellen, dass deine Kündigung bis Freitag, 28.11. bei der entsprechenden Gesellschaft eingetroffen ist.

Hier geht’s zu den Adressen der Krankenkassen.

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