Obligatorische Versicherungen in der Schweiz

Versicherungen, die Du als Privatperson in der Schweiz benötigst – und welche du zusätzlich abschliessen solltest

Übersicht obligatorische und freiwillige Versicherungen Schweiz – einfach erklärt

Krankenkasse

Das Gesundheitssystem der Schweiz

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist verpflichtet, sich für die Grundversicherung bei einer Krankenkasse zu versichern. Diese Grunddeckung versichert Arzt- und Spitalkosten bei Krankheit und Unfall. Gültigkeit ist immer ab dem offiziellem Einreisedatum in die Schweiz, auch wenn die Anmeldung bei der Krankenversicherung  innert 3 Monaten ab Einreisedatum abgeschlossen werden muss. Das heisst, dass die Prämien dann immer rückwirkend per Beginn geschuldet sind.

Die Wahl der Krankenkasse liegt bei Dir, insofern Du die Frist nicht verpasst.

Ein Prämien- und Leistungsvergleich ist zu empfehlen, denn die Krankenkassen bieten verschiedene Sparmöglichkeiten mit unterschiedlichen Versicherungs-Modellen und Selbstbeteiligungen.

Grundversicherung: verschiedene Versicherungsmodelle

Die Leistungen aus der Grundversicherung sind in allen Modellen identisch.

Die Versicherungsmodelle im KVG (Krankenversicherungsgesetz) unterscheiden sich in der 1. Kontaktaufnahme die mit Ihrem Arzt, Arztzentrum oder ärztliche hotline, sowie mit einer Apotheke oder in einer kombinierten Variante stattfinden soll.

icon schweiz

Standartmodell:

Du hast freie Arztwahl unter allen schweizerischen FMH-Ärzte. Bei einem gesundheitlichen Problem gehst Du einfach zu einem beliebigen FMH Arzt in der Schweiz. Es ist zwar das einfachste und freiste Modell, deshalb jedoch auch das teuerste.

icon doktor

Hausarztmodell:

In diesem Modell musst du einen Hausarzt festlegen, den du für jede Erst-Konsultation aufsuchen wirst. Dieser Arzt wird dich bei Bedarf an Spezialisten überweisen. Der gewählte Arzt stammt entweder aus einer von der Krankenkasse vorgegebenen Liste, oder kann je nach dem frei gewählt werden –> kläre dies dies mit deinem Berater vorerst ab.
Durch diese Einschränkung hast du einen variablen Rabatt zwischen 10-17% im Gegensatz zur Prämie im Standard-Modell.

icon menschengruppe

HMO-Modell: 

Du wählst ein Ärztenetzwerk, ein Ärztezentrum, oder einen Arzt aus einer HMO-Liste, die die Versicherungsgesellschaft vorgibt und wenden sich jeweils and das angegebene Zentrum/Arzt. Durch diese Einschränkung hast Du ebenfalls einen variablen Rabatt zwischen 10-17%.

icon telemedizin

Telmed-Modell:

Hier musst du vor jeder medizinischer Konsultation (ausser bei Notfällen, Gynäkologen, Augenärzten und Zahnärzten) ein medizinisches Callcenter kontaktieren. In manchen Modellen ist das besprochene Vorgehen verbindlich, in anderen hast du nur die Anruf-Pflicht und kannst das Vorgehen als «Empfehlung» entgegennehmen und befolgen oder nicht. Auch hier beträgt der Rabatt 10% bis 17%.

icon apotheke

Gemischtes Modell Apotheke/Hausarzt/HMO/Telemedizin:

ist ein Kombimodell wie z.B. das «PharMed» Modell der Assura oder das «PrimaFlex» der Groupe Mutuel   bei der du einen Hausarzt festlegen musst (Hausarztmodell) und dich gleichzeitig verpflichtest, die Medikamente bei einer Assura Partnerapotheke einzukaufen (Apothekenmodell) oder wie bei Groupe Mutuel Hausarzt, Apotheker und Telemedizin als ersten Kontakt verwenden kannst. Oder beim «Favorit Sante» der Swica wählst Du einen Arzt aus der HMO Liste (HMO Modell), und kannst frei wählen, ob du nun zu dem gewählten Arzt gehst, oder direkt die medizinische Hotline konsultieren möchtest (Telmed-Modell), usw. Der Rabatt variiert zwischen 10% bis 17%.

Grundversicherung: Franchise und Selbstbeteiligung

Die Jahres-Franchise der Grundversicherung kann frei gewählt werden und gilt für 1 Jahr.  Bis zu dieser Summe musst du deine Arztrechnungen, die nur aus der Grundversicherung bezahlt werden (nicht solche, die direkt aus einer Zusatzversicherung gedeckt sind), selbst bezahlen. Wenn du während einem Jahr diese Summe erreichst, wird der Rest von der Grundversicherung übernommen bis zum Ende des Jahres. Sobald ein neues Jahr eintritt fängt man wieder von Vorne an.

Man kann die Franchise grundsätzlich jeweils auf 01.01. eines kommenden Jahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, bzw. bis Ende November des laufenden Jahres künden und eine andere abschliessen. Bei Franchise 300 mit Standartmodell, kannst du diese ebenfalls bereits in der Hälfte eines Jahres wechseln.

–> Die Franchisen für Erwachsene sind: 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500.

–> Kinder können eine Franchise von 0, 100, 200, 300, 400, 500 oder 600 wählen.

Der Selbstbehalt beträgt 10% der Arztkosten und wird zusätzlich zur Franchise berechnet. Der Selbstbehalt hat einen jährlichen Maximalbetrag von CHF 700.- für Erwachsene und 350 für Kinder.

Bei der Wahl der Jahres-Franchise beachtet man finanzielle, gesundheitliche und persönliche Gegebenheiten. Man stellt die Prämienersparnisse gegenüber den möglichen oder wahrscheinlichen Kosten und berechnet strategisch so die ideale Variante.
Wir zeigen dir gerne eine auf dich abgestimmte Berechnung.

Tipp: Lege die eingesparte Prämie jeden Monat bei Seite und solltest Du eine Arztrechnung bezahlen müssen, oder Medikamente benötigen, hast du bereits das notwendige Geld dafür. Nach einer gewissen Zeit wirst du mit diesem System ein beachtliches Kapital ansammeln, welches Du im Notfall für die Gesundheitskosten benutzen kannst, oder im Idealfall zur freien Verfügung hast.

Freiwillige Zusatzversicherungen

Die Grundversicherung deckt die Grundversorgung im Wohnkanton für Arzt- und Spitalkosten bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.

Separat sind Leistungen wie Alternativmedizin, Auslandaufenthalte, Halbprivat und Privatdeckung im Spital, Spezialisten und Chefarztbehandlungen, Brillen und Kontaktlinsen und viele weitere Leistungen über einen Zusatz zu versichern.

Einige Krankenkassen bieten auch Leistungen oder Beteiligungen bei vorbeugenden Aktivitäten wie Fitness, Sportklubs, Gesundheitscheckups, Ernährungsberatung etc. an.

Die Grundversicherung deckt nur maximum den doppelten Betrag, der im Wohnkanton bezahlt würde. In Länder wie Amerika, Canada, und weiteren Transozeanischen Staaten würde dies nicht ausreichen, da diese weitaus mehr als «nur» das doppelte kosten. Zum Beispiel in Amerika kann ein Tag Spitalaufenthalt sehr schnell bis zu 10‘000 CHF kosten. Die Differenz müsste der Kunde somit selbst übernehmen, wenn er keine entsprechende Zusatzversicherung dafür abgeschlossen hat.

Aus der Grundversicherung erhältst du für Transportkosten 50% bis max. CHF 500. Wenn Du mit einer Ambulanz transportiert wirst kann dies je nach Distanz bis zum nächsten Spital jedoch mehrere Tausend Franken kosten. Auch der Rücktransport in die Schweiz ist in der Regel nicht durch die Grundversicherung gedeckt. Auch hier lohnt sich eine Zusatzdeckung zu haben, die diese Lücke abdeckt.

In der Schweiz bezahlt die Grunddeckung nur den Tarif am Wohn- und Arbeitsort. Falls du nun ausserhalb dieser Kantone in ein teureres Spital gehst, zum Beispiel um dort einen Spezialisten aufzusuchen, der in deinem Wohn- oder Arbeitskanton nicht arbeitet, würde die Differenz der Kosten von der Grundversicherung nicht übernommen werden – und die Tarife von Kanton zu Kanton variieren extrem.

In der Grundversicherung sind seit 2012 auch einige Leistungen aus der Komplementärmedizin gedeckt, jedoch nur wenn diese von Ärzten mit bestimmten Zusatzausbildungen ausgeführt werden. Ausserdem sind nicht alle Alternativ-Therapien anerkannt.

Für Sehhilfen erhalten Kinder bis 18 einen Beitrag pro Jahr. Junge Erwachsene erhalten dafür 0.- CHF.

Brillenträger wissen, dass fast jedes Jahr ein Sehtest anfällt und sich die Sicht sehr schnell verändern kann, meistens in den jungen Jahren, womöglich noch während dem Studium oder durch den heutigen so verbreiteten Gebrauch von digitalen Mittel wie PCs, Handys, Tablets. Sehr schnell kann eine neue Brille gebraucht werden. Für Brillenträger lohnt es sich, hierfür auch mal ein bisschen Unterstützung zu erhalten von der Krankenkasse. In vielen Fällen übernimmt eine Zusatzversicherung mit Beitrag an Brillen, auch einen Beitrag ans Augenlasern.

Tipps und Tricks rund um Krankenkasse

Zusatzversicherungen müssen nicht zwingend bei derselben Kasse wie die Grundversicherung versichert sein. Diese können ebenfalls frei gewählt werden. Der Vorteil einen einzigen Versicherer zu haben für Grund- und Zusatzversicherungen liegt darin, dass Sie Ihre Arztrechnungen jeweils direkt dem Versicherer, oder über eine App einreichen können. Wenn Du mehrere Versicherer hast empfehlen wir dir deine Rechnungskopien immer an alle Versicherer zu senden. Die Krankenkasse, die pflichtig ist, wird die Leistung dann übernehmen.

Manche Zusatzversicherungen gibt es nur als Mehrjahresvertrag. Dies macht insofern Sinn, dass die Kassen so günstigere Prämien anbieten können. Zusatzversicherungen können per Vertragsende gekündigt werden (zu kontrollieren sind die entsprechenden Kündigungsfristen), oder wenn du die Schweiz definitiv verlässt, oder wenn die Prämie erhöht wird (Prämienveränderung durch Eintritt in eine andere Altersklasse gilt nicht als Prämienerhöhung).

Die Grundversicherung hingegen kann jährlich gewechselt werden und unabhängig von den Zusatzversicherungen. Jedes Jahr zwischen Ende September und Anfangs Oktober prüfen das BAG und die FINMA die Grundversicherungsprämien aller Grundversicherer in der Schweiz. Die Krankenkassen senden dann die neue Police mit den entsprechend geänderten Prämien an Ihre Kunden. Aufgrund dieser Prämienanpassung kannst du dann deinen Grundversicherer bis zum 30. November kündigen und eine günstigere abschließen per 01. Januar des darauf folgenden Jahres.

Ein Prämienvergleich lohnt sich, da du grosse Ersparnisse erzeugen kannst mit einer günstigeren Grundversicherung – ausserdem sind die Leistungen bei allen Versicherer gleich, da die Grundversicherung und entsprechenden Leistungen gemäss KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) gesetzlich vorgeschrieben sind.

Motorfahrzeug

Wenn Sie ein Auto in die Schweiz mitbringen, müssen Sie dies prüfen lassen und beim Strassenverkehrsamt anmelden.

Bei der Fahrzeugprüfung muss bereits ein Versicherungsnachweis erstellt werden, sodass das Fahrzeug während der Prüfung benutzt, und nach der Prüfung definitiv eingelöst werden kann.

Auch hier lohnt es sich vorab Offerten-Vergleiche zu starten und die Leistungen und Selbstbehalte zu beachten.

Obligatorisch:

 

Haftpflicht Deckung

Obligatorisch ist hier nur die Haftpflichtversicherung (Deckung für Schäden an Dritten durch Ihr Fahrzeug). Freiwillig sind alle zusätzlichen Deckungen wie: Elementarschäden, Kasko, Parkschaden, Zeitwertzusatz, Bonusschutz, Grobfahrlässigkeit, etc.

Empfehlenswert:

 

Kasko (Kollision)

Bei neueren Fahrzeugen, nicht älter als 5-6 Jahren macht eine Vollkasko (Eigenschäden am eigenen Fahrzeug) Deckung Sinn. Bei Leasingfahrzeugen ist die Kollisionskasko sogar obligatorisch. Eine Teilkasko macht meistens auch Sinn. Diese deckt Schäden an Ihrem Fahrzeug, die nicht durch Sie, sondern zum Beispiel durch Naturereignisse oder andere äussere Faktoren verursacht werden (Feuerschaden, Glasbruch, Wasserschaden, Diebstahl).

Freiwillig und zusätzlich:

 

Empfohlene Deckungen

Bonusschutz (Ihre Bonusstufe verändert sich trotz eventueller Schadenfälle nicht) / Grobfahrlässigkeit (bei Schäden die Sie durch Nichtbeachtung der Verkehrsregeln verursachen, wird trotzdem übernommen (–> Achtung: es gibt einige Ausschlüsse wie Drogenkonsum/Alkohol, etc.) / Zeitwert-Zusatz (normalerweise ist ein Fahrzeug bei Totalschaden nur zum Wert bei Schadenfall versichert, welcher mit dem Älterwerden des Fahrzeuges immer tiefer wird – der Zeitwert-Zusatz sorgt für einen zusätzlich versicherten Wert im Totalschadenfall).

Vorsorge Säule 3a und 3b

Das 3-Säulen-Prinzip in der Schweiz

Für die finanziellen Folgen von Invalidität (durch Unfall oder Krankheit) Alter (Pension), Todesfall (Schutz der Hinterbliebenen), Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, etc. besteht in der Schweiz ein «Schutz»-System aus 3 Säulen, davon zwei obligatorisch sind und eine freiwillig.

I Säule – Staatliche Vorsorge

 

Obligatorisch
für alle Einwohner in der
Schweiz

 

AHV
Alters-Hinterlassenen und
Invalidenvorsorge

 

IV
Invaliditätsversicherung

 

EL
Ergänzungsleistungen

II Säule – Berufliche Vorsorge

 

Obligatorisch
für (fast) alle Arbeitnehmenden
in der Schweiz

 

BV
Berufliche Alters-
Hinterlassenen und Invaliden
Vorsorge

III Säule – Private Vorsorge

 

Freiwillig

 

 

 

3a
Gebundene Vorsorge

 

3b
Ungebundene Vorsorge

Eine 3a Versicherung ermöglicht die Erreichung von kurzfristiger, mittelfristiger und langfristiger Ziele. Die Kombinationen können flexibel gewählt und auf die Kundenbedürfnisse angepasst werden. Aus diesem Grund ist hier eine persönliche Beratung sehr empfehlenswert, sodass die Kundenziele analysiert und entsprechende Lösungsvorschläge erarbeitet, verglichen und vorgeschlagen werden können.

Vorteile einer Säule 3a auf einen Blick

Dieses System ist aus verschiedenen Versicherungen gebaut, die die Einwohner in der Schweiz schützen sollen. Speziell im Bereich Altersvorsorge und Erwerbsunfähigkeit gibt es jedoch einige Lücken. Aus diesem Grund gibt es die 3. Säule, welche freiwillig ist und der Bevölkerung die Möglichkeit gibt, die Lücken aus den ersten zwei Säulen zu ergänzen.

Leistungen fürs Alter, also nach der Pensionierung, aus der I und II Säule, machen zirka 60% des gewohnten Einkommens eines Einwohners aus. Die Lücke von 40% ist enorm und kann mit der privaten Vorsorge 3 a/b maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der Person abgedeckt werden.

Zusätzlich zur Ergänzung der Altersvorsorge bietet die 3. Säule weitere, sehr interessante Vorteile: Steuern sparenEigenheim finanzierenFamilie absichern.

Weitere nützliche Versicherungen

Altersvorsorge

 

Mit der privaten Vorsorge 3a werden die Leistungslücken aus den ersten Säulen gedeckt. Um nach der Pension sich den Hobbys und der Freizeit widmen kann, braucht man mindestens das Einkommen, was man bisher hatte: mehr Zeit für Freizeit und somit für Ausgaben. Um das Alter geniessen zu können, ist eine Altersvorsorge im 3a empfehlenswert.

 

Steuern sparen

 

Durch die Einzahlung in Ihre freiwillige Säule 3a tragen Sie dazu bei, Ihr Alter nach Pensionierung abzusichern, deshalb gewährt der Staat Ihnen ein Steuergeschenk: Die einbezahlten Beiträge können jährlich von der Steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bei einer maximal-Einzahlung kann dies jedes Jahr bis zu CHF 2’000 Steuerabzug ausmachen.

 

Eigenheim finanzieren

 

Sie können mit einer 3a-Police Teil des Eigenkapitals, welches für eine Hypotheke benutzt wird, gewähren und setzten so indirekt das angesparte Kapital ein und geniessen gleichzeitig von den anderen Vorteilen der Dritten Säule.

Familie absichern und Risikodeckung

 

Mit einer 3a Versicherung können Sie zusätzliche Risiken versichern, wie zum Beispiel ein Todesfallkapital für Ihre Familie, und Sie können die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit absichern, sodass Sie in jedem Fall Ihre Versicherung bis zum Schluss behalten können.

Kombinierte Haushalt- und Gebäudeversicherung

Versicherung für Schäden die im Haushalt passieren

Eine Haushaltversicherung ist in den meisten Kantonen in der Schweiz nicht obligatorisch, aber in den meisten Fällen empfehlenswert.

Hausratversicherung

Das Risiko «Feuer und Elementarschäden» ist in den Kantonen NidwaldenWaadtJura und Freiburg obligatorisch zu versichern. Nidwalden und Jura haben eine Kantonale Feuerversicherung, wobei im Jura und Freiburg der Versicherer frei gewählt werden kann.

Diese Versicherung deckt finanzielle Schäden infolge «Feuer/Elementar-Schäden», «Wasserschäden», «Glasbruch» und «Diebstahl». Die Module sind frei kombinierbar.

Zu den versicherten Objekten gehören alle beweglichen, nicht fest mit dem Gebäude verbundene Objekte. Stellen Sie sich vor, Sie schneiden das Dach eines Hauses ab, drehen das Haus kopf-über und alles was rausfällt gehört zu den versicherten Objekten der Hausratversicherung.

Stellen Sie sich vor, Ihre Wohnung brennt durch ein Feuer ab und alle Ihre Möbel, Accessoires, Elektronikgeräte, Dekorationen, etc. sind beschädigt und müssen neu beschaffen werden – wenn Sie diesen Betrag selbst nicht begleichen können, empfiehlt sich eine Hausratversicherung. Sehr wichtig ist die Wahl der Versicherungssumme: diese kommt auf die Anzahl Zimmer und natürlich die Ausstattung an: sind es teure Möbel, haben Sie viele, teure Dekorationen und Wertsachen? Pauschal berechnet man pro Zimmer zirka 20’000 mit einer mittelklassigen Ausstattung. Am besten machen Sie hier eine Inventarliste mit Ihrem Berater und bewerten die Situation.

Privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch, jedoch macht diese in jedem Fall Sinn.

Diese Versicherung ist in Kombination mit einer Hausratversicherung abschliessbar, oder auch separat. In Kombination mit einer Hausratversicherung profitieren Sie in den meisten Verträgen von einem Kombinationsrabatt.

Eine Privathaftpflichtversicherung deckt finanzielle Belastungen infolge von Schäden, die Sie als Privatperson an Dritt-Personen gerichtet haben. Ebenso wehrt die Haftpflicht unberechtigte Leistungsansprüche ab, deshalb nennt man Sie umgangssprachlich auch «passiver Rechtsschutz».

Als Privatperson, zum Beispiel wenn Sie aus Unachtsamkeit ein Objekt einer anderen Person beschädigen, als Familienoberhaupt, wenn Ihr Kind beim Fussballspielen die Fensterscheibe der Nachbarin mit einem Fehlschuss zerschmettert, als Tierhalter, wenn Ihr Hund aus Angst eine andere Person beisst, als Mieter, wenn Ihnen das Parfüm-Fläschchen aus der Hand rutscht und das Lavabo in Ihrer Mietwohnung beschädigt, als Sporttreibender, als Waffenbesitzer, als Velofahrer oder Mofa-Fahrer, bei Obhutsschäden (Sie bewahren ein Objekt einer anderen Person aus, oder Sie benutzen zum Beispiel ein Velo eines Kollegen und beschädigen dies bei einem Sturz), usw.

Wichtig: melden Sie bei Versicherungsabschluss, falls Sie ein Tier besitzen, Reitsport treiben, Jagen, gelegentlich Fremde Fahrzeuge führen. Diese Risiken müssen in der Police aufgelistet sein, damit Deckung dafür garantiert wird.

Gebäudeversicherung

Wenn Sie nicht Mieter sind, sondern ein Eigenheim haben, müssen Sie unter bestimmten Bedingungen auch eine Gebäude(feuer)versicherung abschliessen.

Diese Versicherung ist in 22 Kantonen obligatorisch und muss bei einer Kantonalen Feuerversicherung abgeschlossen werden. Freiwillig ist diese Versicherung in den Kantonen: GenfTessinAppenzell InnerrhodenValais. In den Kantonen UriSchwyz und Obwalden ist die Versicherung zwar auch obligatorisch, jedoch kann der Versicherer frei gewählt werden, sie muss nicht zwingend bei der Kantonalen Stelle abgeschlossen werden.

Im Gegensatz zur Hausratversicherung sind hier die «Teile» versichert, die mit dem Gebäude verbunden sind, also das Gebäude selbst mit seinen Bestandteilen (Dach, Fenster, Türen,…) und die Bauliche Einrichtung (Einbauschränke, Eingebaute Küche,…). Die versicherten Risiken sind die gleichen wie bei der Hausratversicherung: Feuer, Diebstahl, Wasser und Glasbruch.

Auch hier kann eine Haftpflichtdeckung abgeschlossen werden. Insbesondere sollte diese von Eigentümern abgeschlossen werden, die ein Mehrfamilienhaus mit mehr als 3 Wohnungen besitzen, oder die Eigentums-Wohnung als Ferienwohnung vermieten, oder ein Mehrfamilienhaus mit weniger als 3 Wohnungen besitzen, aber nicht mindestens eine Wohnung davon selbst bewohnen. Eigentümer, die den erwähnten Konditionen nicht entsprechen, benötigen keine Gebäudehaftpflichtversicherung, denn die Haftpflichtdeckung ist in diesen Fällen über die Privathaftpflicht bereits gedeckt.

 

Wertsachenversicherung

Wenn Sie mehrere teure Schmuckstücke, Gemälde, wertvolle Vasen, teure Armbanduhren, Pelzmäntel oder andere Wertsachen besitzen, lohnt es sich zusätzlich zur Hausratversicherung, die bereits einen gemässe Police vereinbarten Betrag an Wertsachen deckt, eine separate Wertsachenversicherung abzuschliessen.

Diese Versicherung zahlt Schadenersatz für Ihre Wertsachen im «all risk», also zusätzlich zu Schäden durch Wasser, Feuer, Diebstahl oder Glasbruch, auch bei Verlieren, Verlegen, Zerstören (durch andere als Elementarereignisse) und Abhandenkommen.

Solch eine Versicherung lohnt sich meistens bei Besitz von Wertsachen ab CHF 3000. Ansonsten könnte man dies ohne zu grossen Prämienaufschlag bereits in der Hausratversicherung einschliessen und versichern.

Was es auch noch gibt

NEU

oneZone
als App