Patientenverfügung Schweiz

wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag Schweiz

Diese beiden Dokumente dienen zur Regelung gewisser Massnahmen und Entscheidungen, die dich als Person betreffen, und die du selbst nicht mehr regeln oder entscheiden kannst.

Dies kommt vor insbesondere wenn gesundheitliche Einschränkungen eintreten, die eine Willensäusserung nicht mehr erlauben.

 

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmst du wer für dich persönliche, finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten vertreten soll, im Falle einer Urteilsunfähigkeit.

Die Patientenverfügung ist etwas ähnliches, jedoch spezifisch in Bezug auf medizinische Massnahmen. Du definierst mit einer Patientenverfügung bereits im Voraus deinen Willen zu bestimmten medizinischen Massnahmen (zum Beispiel in Bezug auf Organspende) und entlastest damit deine Angehörigen, diese Entscheidung(en) während deiner Urteilsunfähigkeit fällen zu müssen.
In einer Patientenverfügung kannst du jedoch auch eine Person definieren, die gewisse Entscheidungen für dich treffen soll.

Vorsorgeauftrag

Im Vorsorgeauftrag kannst du folgende Bereiche regeln:

– Personensorge (z.B. Massnahmen zu deiner Pflege, Regelung deiner Post, Entscheid über deinen Aufenthalt im Spital oder einem Pflegeheim, etc.)
– Vermögenssorge (z.B. Steuererklärung, Immobilien, Vermögensverwaltung, etc.)
– Vertretung im Rechtsverkehr (z.B. Einreichen einer Steuererklärung, Vertragsabschlüsse, rechtliche Prozesse, etc.)

Du kannst alle Bereiche, nur zwei oder nur einen Bereich davon festlegen. Bei Vermögens– und Personenvorsorge kannst du eine natürliche oder juristische Person definieren, hingegen im Bereich Personensorge im medizinischen Bereich, muss eine natürliche Person definiert werden.

Patientenverfügung

Wenn ein medizinischer Notfall vorliegt, entscheiden die behandelnden Ärzte über medizinische Massnahmen im Interesse des Patienten.

Wenn du jedoch eine Patientenverfügung verfasst hast, werden die Ärzte – solange kein dringender Notfall vorliegt – nach deiner Patientenverfügung handeln, oder Rücksprache mit den von dir angegebenen Vertrauenspersonen und/oder Ärzte nehmen.

Da der Inhalt einer Patientenverfügung sehr auf die Person selbst und deren Gesundheitszustand abzustimmen sind, empfiehlt es sich diese mit Unterstützung des behandelnden Arztes zu verfassen.

Verfassung und Vorlagen

Ein Vorsorgeauftrag unterliegt strengen Vorschriften um gültig zu sein und er muss von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben werden. Falls dies nicht möglich ist, kannst du auch eine Urkundsperson im Kanton oder ein Notar damit beauftragen.
Die Patientenverfügung hingegen muss nicht zwingend eigenhändig ausgeschrieben werden.
Wichtig bei beiden Dokumenten ist au jeden Fall, dass diese Datiert, Unterzeichnet und mit Ort versehen sind.

Es gibt einige Vorlagen die du nutzen kannst um eine Patientenverfügung zu schreiben, z.B. die FMH Webseite.
Auch für den Vorsorgeauftrag kannst du Vorlagen nutzen, musst diese aber eigenhändig abschreiben. Du findest solche zum Beispiel auf der Website „Schweizerische Rotes Kreuz“.

Aufbewahrung der Dokumente

Du kannst den Aufbewahrungsort grundsätzlich frei bestimmen.
Es ist wichtig, dass du diese Unterlagen sicher aufbewahrst, aber so dass diese sobald sie gebraucht werden, auch zugänglich und auffindbar sind.

Für den Vorsorgeauftrag kannst du beim Zivilstandesamt deines Wohnortes den Aufbewahrungsort eintragen lassen.

Bei der Patientenverfügung übergibst du am besten auch eine Kopie deinem Arzt/Ärztin und der entsprechenden Vertretungsperson.
Die Patientenverfügung kannst Du ebenfalls in der oneZone App deponieren, sodass Du jederzeit Deine Übersicht behältst. Ausserdem solltest du immer ein Indiz bei dir tragen, wo die Unterlagen zu finden sind.

Auf der Versicherungskarte deiner Krankenkasse können ebenfalls Existenz und Hinterlegungsort der Patientenverfügung digital gespeichert werden.

Letztendlich empfehlen wir dir, insbesondere die Patienten-Verfügung zirka alle 2 Jahre zu überprüfen und neu zu datieren.

Weitere Tipps

Neben den formellen Dokumenten wie z.B. ein Testament, gibt es weitere Informationen, die den Angehörigen anstehende Aufgaben erleichtern, im Falle dass du Aufgrund von Krankheit, Unfall oder Todesfall nicht mehr deinen Willen äussern kannst.

Notiere Personen und Institutionen, die nach deinem Ableben benachrichtigt werden sollten und hinterlasse Angaben zu Versicherungen, Bankkonten, Abonnements, Profilen bzw. Passwörtern für soziale Medien etc. (mehr zum Digitalen Nachlass hier). Vielleicht hast du Wünsche für bezüglich Beerdigung – all dies kannst du unter anderem z.B: in einem Dokument für Anordnungen deines Todesfalls erfassen.

Die Anordnungen für den Todesfall ersetzen nicht das Testament . Ein Testament regelt das Erbe und muss formelle Vorschriften erfüllen (Hier erhältst du Tipps und Vorlagen). Die Anordnungen für den Todesfall kannst Du ohne bestimmte Vorgaben auf einem Blatt Papier notieren (hier kannst du ein Muster downloaden). Darin kannst du deine Wünsche zum Beispiel bezüglich Aufbahrung und Einsargung, Bestattung und Trauerfeier, aber auch Aufbewahrungsorte offizieller Dokumente, Passwörter vom PC oder von Social Profilen, Versicherungen, Bankkonten etc. festhalten.

Hast du rechtliche Fragen in diesem Bereich?

Bei rechtlichen Fragen zu solchen Themen kannst du die Berater und Anwälte einer Rechtsschutzversicherung kontaktieren.
Falls du noch keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du hier eine unverbindliche Offerte einholen.

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