Risiko Lebensversicherung

Was ist eine Lebensversicherung

In der Umgangssprache meint man mit Lebensversicherung normalerweise jede Art von Versicherung, die sich auf eine Person bezieht und damit das eigene Leben (zum Beispiel nach der Pensionierung) oder das Leben der geliebten Personen (zum Beispiel eine Todeskapitalversicherung für die Hinterbliebenen) versichern will. Es gibt verschiedene Formen solcher Policen, und die verschiedenen Arten – Sparanteil und Risikoanteil – können kombiniert und individuell abgeschlossen werden.

Wenn man von einer reinen Risiko-Lebensversicherung spricht, ist damit jedoch normalerweise nur der Teil gemeint, womit man gewisse Risiken (Tod und Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall) versichert, also nicht den Sparanteil, welcher für die Absicherung des Alterskapitals nach der Pensionierung dient.

Wann lohnt sich eine Risiko Lebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung, auch genannt Todesfallversicherung (Wenn diese ein Kapital bei Todesfall versichert) oder Erwerbsunfähigkeitsrente (wenn diese eine Rente versichert als Lohnersatz, im Falle einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit) kann in Form einer Säule 3a oder Säule 3b abgeschlossen werden. Dies hat Einfluss auf die Besteuerung der Leistungen und den Steuervorteilen bei der Prämienzahlung.

Der Steuervorteil bei einer Säule 3a Sparversicherung ist abhängig von der Sparprämie, dem Wohnort und des steuerbaren Einkommens. Mit der maximal zulässigen Jahresprämie (für das Jahr 2023 sind es CHF 7’056 für Angestellte und für Selbstständigerwerbende ohne 2.Säule sind es bis 20% des Einkommen max. 35’280 CHF) erhält man den höchstmöglichen Steuerabzug – je tiefer die Prämie, desto tiefer die Steuerersparnis. (Werte Stand 2023 – diese ändern sich im Verhältnis zu den AHV-Leistungen)

Die Gründe für eine reine Risikolebensversicherung mit der Säule 3b liegen somit nicht im Steuervorteil, sondern im Schutz für die versicherte Person und deren Familie im Falle von Krankheit und Unfall welche Tod oder Erwerbsunfähigkeit zur Konsequenz haben. Um diese finanziellen Notlagen abzusichern, für sich selbst oder für die Hinterbliebenen, kann man eine solche Police abschliessen.

Risikolebensversicherung – freie Vorsorge in der Säule 3b

Eine reine Risikolebensversicherung empfiehlt sich in einer freien Vorsorge Säule 3b abzuschliessen. Die Freie Vorsorge 3b ist nicht an die Pension gebunden und der Betrag (für einen eventuellen Sparanteil) sowie die Dauer des Vertrages sind frei wählbar. Spar- und Risikopolicen können jedoch im 3a oder auch im 3b abgeschlossen werden – die entsprechenden Vorteile sind jedoch unterschiedlich.

Unterschiede 3a und 3b

Was sind die wichtigsten Unterschiede und Vorteile einer 3a und 3b? Hier eine entsprechende Übersicht.

Säule 3a Säule 3b
Maximale Prämiefür Erwerbstätige mit BVG aktuell 7056 CHF pro Jahr; für Erwerbstätige ohne BVG aktuell bis 20% des netto-Einkommens, maximal CHF 35’280keine Einschränkung
VertragsdauerBis zum AHV-PensionsalterFrei wählbar
Vorzeitige Aufhebung/Auszahlung/Rückkauf:frühestens mit Alter 60 möglich, oder bei folgenden Fällen: – Verpfändung für Finanzierung des Eigenheims – Wohnsitz ausserhalb Schweiz (definitiver Wegzug) – Wechsel auf neue Selbstständigkeitimmer möglich
Ziel der VersicherungFinanzielle Absicherung im Pensionsalter und Möglichkeit zur indirekten Amortisation des EigenheimsFrei definierbar
Besteuerung während Vertragsdauerkeineaktueller Rückkaufswert (Vermögen)
Besteuerung bei Kapitalauszahlungwird separat vom Einkommen und mit reduziertem Satz besteuertsteuerfrei wenn Laufzeit mind. 10 Jahre – dann ist der Gewinn steuerfrei. Ansonsten ist ein Gewinn als Einkommen zu versteuern.
SteuervorteilDie einbezahlte Prämie darf vom Steuerbaren Einkommen abgezogen werdenI.d.R. kein Steuervorteil
Wer kann die Police abschliessenJeder in der Schweiz wohnhafte und Erwerbstätige (angestellt oder selbstständig) mit AHV-Pflichtigem Lohnjede Person / je nach Versicherung gibt es Altersbeschränkungen
Begünstigungenbei Todesfall muss gesetzliche Erbfolge eingehalten werden: 1. überlebender Ehepartner (zwingend) / 2. direkte Nachkommen (zwingend) / 3. Eltern / 4. Geschwister / 5. ÜbrigeDie Begünstigten Personen sind frei wählbar / Konkursprivileg

Es gilt zu beachten:

Es gibt jeweils kantonale Unterschiede die berücksichtigt werden sollten. Die Angaben sind als Richtlinien zu verstehen und generell unverbindlich. Auch die Versicherungsgesellschaften haben unterschiedliche Bedingungen die jeweils alleinige Gültigkeit haben.

Tipps und good-to-know’s zur Säule 3b

  • bei Erbschaft wird das Kapital bei Säule 3b anders als die normale Erbmasse behandelt – bei Säule 3b können die Begünstigten frei gewählt werden und fallen entsprechend nicht in die Erbmasse.
  • die freie Vorsorge in der Säule 3b offeriert mehr Flexibilität in Bezug auf Vertragsdauer, Prämienhöhe und Begünstigten Personen
  • Wichtig bei allen Lebensversicherungen mit Sparanteil ist zu wissen, dass dies langjährige Verträge sind und die Laufzeiten eingehalten werden sollten, da bei vorzeitiger Vertragsauflösung, die Abschlusskosten für die gesamte Laufzeit verrechnet werden. Im Notfall empfehlen wir eine Prämienpause oder Prämienbefreiung zu machen.
  • Ob sich in deiner Situation eine 3a oder 3b lohnt, ist sehr individuell – prüfe deine Situation mit unseren Vorsorgeexperten

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