Kinderwunsch, oder bereits schon schwanger?
Welche Versicherungen sind wichtig und wann sich darum kümmern. Wir zeigen’s dir.

Ist ein Baby unterwegs, oder der Wunsch ist da, gibt es sehr viel vorzubereiten. Dazu gehört auch, sich als Mama und das kommende Baby richtig und rechtzeitig zu versichern, denn wer zu spät daran denkt, profitiert nicht von denselben Möglichkeiten wie diejenigen, die sich rechtzeitig darum kümmern.
Bei den Versicherungen für werdende Mamas und kommende Babys geht es in erster Linie um Krankenkasse. Bei der Krankenkasse der werdenden Mutter ist es so, dass man bei Neubeantragung einer neuen Zusatzversicherung, zum Beispiel eine Spitalversicherung für die Private oder Halbprivate Abteilung, eine Karenzfrist für Mutterschaftsleistungen hat. Dies bedeutet, dass bereits schwangere Frauen, die eine neue Zusatzversicherung für den Spitalaufenthalt in der Privaten oder Halbprivaten Abteilung abschliessen, diese Leistungen erst nach Ablauf der Karenzfrist, was i.d.R. 12 Monate ab Versicherungsbeginn ist, beziehen können.
Deshalb ist es wichtig, gewisse Versicherungen für die Mutter bereits vor der Schwangerschaft abzuschliessen, denn die 40 Wochen Schwangerschaft reichen nicht aus, um die Karenzfrist abzudecken und die Private oder Halbprivate Abteilung bereits bei Geburt nutzen zu können.
Andere Leistungen, wie ambulante Zusatzversicherungen haben unterschiedliche Regelungen. Viele haben dort keine Karenzfrist bei Mutterschaftsleistungen, jedoch ist dies genau zu prüfen.
Wann ist also der beste Zeitpunkt um Zusatzversicherungen abzuschliessen?
Die Suche der passenden Versicherungslösung, der Antrag auf eine neue Zusatzversicherungen und die Prüfung des Antrages kann einige Wochen beanspruchen. Dazu soll man grosszügig die Karenzfrist dazuzählen. Eine Handregel ist: beantragen Sie eine Zusatzversicherung für Mutterschaftsleistung mindestens 15 Monate vor der „geplanten“ Geburt.
Möchten Sie prüfen, ob Sie in Ihrer aktuellen Police bereits Leistungen für Mutterschaft versichert haben und ob und welche Karenzfristen vorhanden und/oder bereits abgelaufen sind? Senden Sie uns Ihre Police, und wir checken dies für Sie:
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Was für Zusatzversicherungen sind für Mütter empfohlen?
Auf der einen Seite haben wir die Spitalversicherung: in der Grundversicherung ist lediglich die allgemeine Abteilung im Mehrbettzimmer versichert. Wünscht sich eine werdende Mama jedoch mehr Privatsphäre, oder ist ein längerer Spitalaufenthalt nach Geburt notwendig und wünscht sich auch den Papa und vielleicht die anderen Kinder bei sich zu haben – auch über Nacht, macht es Sinn dies (Rooming-in) in der Versicherungsdeckung einzuschliessen.
Dann haben wir die ambulanten Zusatzversicherungen: dazu zählen Versicherungsprodukte, welche zum Beispiel Zusätzliche Beiträge an Geburtsvorbereitungskurse zahlen (Grundversicherung bezahlt nur CHF 150.-), zusätzliche Gynäkologische Kontrollen, Stillgeld, Sport und Fitness (zum Beispiel für Schwangerschaftsyoga), und vieles mehr. Es lohnt sich, hier die verschiendenen Angebote der Krankenkassen zu vergleichen, da es grosse Preis- und Leistungsunterschiede geben kann. Gerne helfen wir Ihnen dabei.
Was sollte man bei Krankenkasse fürs Baby beachten?
Das Baby zu versichern ist hingegen nicht so sehr an den richtigen Zeitpunkt gebunden, aber trotzdem sollte man sich bereits einige Monate vor der bevorstehenden Geburt darum kümmern – man will ja nicht noch im letzten Moment sich um die Krankenkasse kümmern müssen.
Eine Krankenkasse für das Baby empfiehlt sich daher vorgeburtlich abzuschliessen, am besten mindestens 3 Monate vor Geburtstermin, damit das bürokratische schon mal erledigt ist. Es ist wichtig diese Versicherung fürs Baby bereits vor der Geburt zu beantragen, denn auf diese Weise muss keine Gesundheitsdeklaration (Ausnahme bei einzelnen Produkten) ausgefüllt werden. Dies bedeutet, dass Ihr Baby mit dem Vorgeburtlichen Antrag ab Geburt genau so versichert ist wie beantragt – egal was nach der Geburt ist. Wenn die Zusatzversicherungen erst nach Geburt beantragt werden, muss eine Gesundheitsdeklaration ausgefüllt werden und falls nach der Geburt beim Kind etwas aufgefallen sein sollte, ist es möglich dass die Krankenkasse den Antrag ablehnt oder einen Leistungsvorbehalt ausspricht.
Was Sie beim Baby versichern sollten: Es gibt Leistungen die wir sehr empfehlen, und auch Leistungen, die man je nach Wunsch abschliessen kann. Wichtige Zusätze nach unserer Empfehlung sind:
- Spitalversicherung in der gewünschten Abteilung (Allgemein, Halbprivat oder Privat);
- Ambulante Leistungen (Notfalltransporte, nichtpflicht Medikamente, Auslanddeckung,…);
- Alternativmedizin;
Vorsorge (zusätzliche Check-ups, Tests)
- Gesundheitsfördernde Kurse oder Sportclubs wie Schwimmen, Kinderturnen etc.)
- Zahnzusatzversicherung (für Zahnpflege und/oder Orthodontische Leistungen/Zahnstellungskorrekturen)
- Kapitalversicherungen bei Unfall und/oder Krankheit und Todesfallkapital
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Was gibt es sonst noch für Versicherungen, die angepasst oder abgeschlossen werden müssen?
Zusätzlich zu der wichtigen Krankenkasse, muss auch in anderen Policen eine Anpassung vorgenommen werden.
Haben Sie zum Beispiel eine Hausrat- und Privathaftpflichtpolice? Dann sollte diese wie folgt angepasst werden: falls nicht bereits so erfasst, soll es eine Mehrpersonenversicherung/Familienversicherung sein, oder bei manchen Anbieter muss die Anzahl Erwachsenen und Anzahl Minderjährigen Personen angegeben werden. Ausserdem könnte es notwendig sein, die Versicherungssumme anzupassen: haben Sie ein Zimmer für das Baby neu eingerichtet und neue Möbel und Objekte hinzugefügt? Je nach dem müsste man dementsprechend die Versicherte Summe um diesen Betrag erhöhen.
Bei Rechtsschutzversicherung und Reiseversicherung, muss man, sofern nicht bereits so erfasst, die Deckung auf die Familie erweitern, oder die versicherten Personen ergänzen.
Vielleicht möchten Sie einen Kindersparplan anlegen – dieser kann zu jeder Zeit erstellt werden, jedoch ist das wachsende Kapital umso höher, desto früher Sie anfangen zu sparen. Sich rechtzeitig darum zu kümmern lohnt sich.
Als neutrale Versicherungsbroker können wir Sie in sämtlichen Versicherungsangelegenheiten unterstützen. Im (kostenlosen) Mandat sind alle unsere Dienstleistungen für Sie gratis inklusive. Möchten Sie von unserer Betreuung profitieren? Unterzeichnen Sie unser Mandat und senden Sie uns dieses per Email an: mail@onezone.ch. Teilen Sie uns im Email mit, für welche Policen das Mandat eingereicht werden soll.
FAQ – die häufigsten Fragen
Welche Versicherungen für werdende Mütter oder Frauen mit Kinderwunsch sind wichtig? – In erster Linie Krankenkasse Zusatzversicherung für die Mutter (es ist empfohlen diese mindestens 15 Monate vor Geburt des Babys abzuschliessen) wie Spitalversicherung Privat/Halbprivat, Ambulante Zusatzversicherung für zusätzliche Ultraschallkontrollen, Stillgeld, Zweitmeinung und Freie Arztwahl, falls erwünscht Alternativmedizinversicherung, und fürs Baby eine komplette Grund- und Zusatzversicherungslösung vorgeburtlich (mindestens 3 Monate vor Geburt).
Wann soll eine Frau mit Kinderwunsch Zusatzversicherugen in der Krankenkasse abschliessen? – Idealerweise sollten Zusatzversicherungen in Hinsicht auf die Geburt eines Babys von der Mutter bereits 15 Monate vor geplanter Geburt abgeschlossen werden aufgrund der Karenzfrist bei Mutterschaftsleistungen.
Wann kann / soll man die Krankenkasse für das kommende Kind abschliessen? – Eine Vorgeburtliche Krankenkasse kann jederzeit vor der Geburt abgeschlossen werden, jedoch empfiehlt man mindestens 3 Monate vor der Geburt sich darum zu kümmern, sodass man dies nicht in den strengen letzten Schwangerschaftsmonaten erledigen muss. Ausserdem ist wichtig: umbedingt vor Geburt abschliessen, sodass keine Gesundheitsdeklaration angefragt wird beim Antrag (Ausnahme bei gewissen Produkten und Versicherungen, wie z.B: Halbprivat/Privatversicherung bei Spitalaufenthalt).
Muss bei Vorgeburtlicher Krankenkasse eine Gesundheitsdeklaration ausgefüllt werden? – Bei einem Vorgeburtlichen Krankenkassenantrag ist es in den meisten Fällen möglich, diesen auch ohne nachträgliche Gesundheitsdeklaration auszufüllen. Dies ist wichtig und macht Sinn, denn falls bei der Geburt beim Baby in Gesundheitlicher Hinsicht etwas auffallen sollte, ist Ihr Kind bereits versichert und kann nicht mehr von der Versicherung abgelehnt werden. Es gibt Versicherungsprodukte (i.d.R. Spitalversicherung ab Variante Flex/Halprivat/Privat) wo nach der Geburt eine Gesundheitsdeklaration doch notwendig ist. Trotzdem lohnt es sich für alle anderen Deckungen die Versicherung bereits vor der Geburt abgeschlossen zu haben.
Was zahlt die Grundversicherung bei Schwangerschaft und Geburt? – Die Grundversicherungs bezahlt ab der 13ten SSW und bis zu 8 Wochen nach Geburt, sieben Routineuntersuchungen bei Arzt oder Hebamme und zwei Ultraschalluntersuchungen sind vorgesehen. Zudem sind Kosten für die Geburt im Spital, im Geburtshaus oder zu Hause von der Grundversicherung gedeckt. Ebenfalls wird die Nachbetreuung durch eine Hebamme nach der Geburt und Kostenbeiträge für Geburtsvorbereitungs- und Stillberatungskurse übernommen: bis zu 16 Besuche für Erstgebärende, Frühgeburten, Mehrlinge oder nach einem Kaiserschnitt und 10 Besuche in allen anderen Fällen, jeweils innerhalb der ersten 56 Tage. Für Geburtsvorbereitungskurse leistet die Grundversicherung einen Kostenbeitrag von 150 Franken.
Welche Franchise habe ich während der Schwangerschaft? – Ab der 13. SSW bis 8 Wochen nach Geburt haben Sie für Leistungen aus der Grundversicherung während Schwangerschaft keine Franchise und keine Kostenbeteiligung für alle Mutterschafts/Schwangerschaftsleistungen. Die Leistungsübernahmen aus den Zusatzversicherungen hingegen bleiben unverändert und so wie in der Police vereinbart.