Motorfahrzeugversicherungen – Vergleich
Die Tops und Flops der Autoversicherungen im Vergleich

Eigenschäden
In der Regel sind Eigenschäden nur innerhalb einer Vollkaskoversicherung gedeckt. Eigenschäden bedeutet, dass Schaden am eigenen Auto durch Selbstverschulden entstanden ist.
Es gibt jedoch Situationen, wo Schäden zwar durch eigenes Verschulden aber nicht am eigenen Auto entstehen, sondern an Eigentum von Drittpersonen, die aber nicht als Drittpersonen gelten und somit nicht über die Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Zum Beispiel wenn der Ehemann auf dem Parkplatz das Auto der eigenen Ehefrau zerkrazt: In diesem Fall ist dies nicht von der Vollkasko gedeckt, weil der Schaden nicht am eigenen Fahrzeug stattgefunden hat, aber die Ehefrau zählt zum Eigenen Haushalt, daher zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden auch nicht, weil die Ehefrau keine „Drittperson“ darstellt.
Es gibt einige Versicherungen, die genau solche knifflige Situation explizit trotzdem versichern.
In der folgenden Tabelle gibt’s mehr dazu.
| Allianz | AXA | Automate DirectCar | Belsura | Generali | Helvetia | Mobiliar | Smile | Simpego | Vaudoise | Zürich | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Eigenschäden | Als Zusatz versicherbar: Schäden an Sachen im Eigentum des Halters oder der mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen versichert, sofern das versicherte Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens vom Fahrzeughalter oder von einer mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Person gelenkt wurde. Ausgeschlossen sind Schäden am gelenkten Fahrzeug selbst | Versicherbar. Sofern dieses Eigentum nicht mit dem versicherten Fahrzeug mitgeführt wurde (z. B. Kollision mit Zweitauto oder Garagentor). Die Leistungen sind auf den Zeitwert begrenzt, im Maximum auf den in der Police aufgeführten Betrag. | Nicht versichert | Nicht versichert | Ist zusätzlich versicherbar für Partner/Personen im Selben Haushalt lebend | Nicht geregelt | Nicht versichert | Nicht versichert | Nicht versichert | Deckung von Sachschäden, die der Versicherungsnehmer bei einer Kollision mit einem Fahrzeug eines Familienmitglieds verursacht | nicht geregelt |
Bonus Malus System
Viele Versicherer nutzen das sogenannte Bonus Malus System zur Berechnung des Tarifes der Prämien (zusätzlich zu den weiteren Prämienrelevanten Kriterien wie Alter, Nationalität, Fahrzeug, etc.).
Das Bonus Malus System sieht verschiedene Prämienstufen vor, je nach dem wie lange ein Kunde ohne Schäden gefahren ist. Wenn mehrere Schäden innerhalb einer bestimmten Zeit geschehen sind, dann erhöht sich die Prämie in der Regel.
Wenn ein Bonus Malus System besteht, kann ein Kunde in der Regel einen Bonusschutz als Zusatzversicherung abschliessen. Hiermit bleibt die Prämienstufe unverändert, auch wenn ein Schaden innerhalb eines Jahres entstanden ist.
Wenn man ein veranwortungsvolles Fahren hat, ist die grundsätzlich von Vorteil. Trotzdem gibt es wenige Versicherer, die auf dieses System verzichten und fixe Prämien, auf relativ günstigen Stufen anbieten. Mehr dazu in der folgenden Tabelle.
| Allianz | AXA | Automate DirectCar | Belsura | Generali | Helvetia | Mobiliar | Smile | Simpego | Vaudoise | Zürich | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bonussystem | Vorhanden. Es kann freiwillig Bonusschutz mitversichert werden | Vorhanden. Es kann freiwillig Bonusschutz mitversichert werden. (Variante mit 1 oder 2 Schäden) | Kein Bonus Malus System | Kein Bonus Malus System | Vorhanden. Es kann freiwillig Bonusschutz mitversichert werden | Vorhanden. Es kann freiwillig BonusschutzPlus mitversichert werden | Vorhanden. Es kann freiwillig Bonusschutz mitversichert werden | Vorhanden. Es kann freiwillig Bonusschutz mitversichert werden | Kein Bonus Malus System | Vorhanden, aber Lebenslanger Maximalbonus wenn die ersten 2 versicherten Jahre die tiefste Bonusstufe war und der Bonusschutz gewählt war. | Vorhanden aber Bonusschutz ist automatisch mitversichert bei Haftpflicht und Kollision |
Totalschaden – wie läuft die Entschädigung
Wann liegt ein „Totalschaden“ vor und nach welchen Prinzipien findet die Entschädigung statt. Dies kann unter Umständen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. Es gibt die Möglichkeit einen Zeitwertzusatz und/oder Käuferschutz/Kaufpreis abzuschliessen als Zusatz, sodass die Entschädigungen trotz Alter des versicherten Fahrzeuges höher ausfällt, denn ohne diese Zusätze wird lediglich der Zeitwert entschädigt (je älter das Fahrzeug, desto tiefer sinkt der Wert).
| Allianz | AXA | Automate DirectCar | Belsura | Generali | Helvetia | Mobiliar | Smile | Simpego | Vaudoise | Zürich | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Totalschaden liegt vor wenn… | Wenn die Reparaturkosten im 1. und 2. Betriebsjahr 65% des Neuwertes, in den folgenden Betriebsjahren den Zeitwert übersteigen, liegt Totalschaden vor. | Ein Totalschaden liegt vor, wenn: • die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen • bei der Entschädigungsart «Zeitwertzusatz» oder «Kaufpreisgarantie» in den ersten 2 Betriebsjahren die Reparaturkosten 60 % des Fahrzeugwerts übersteigen • ein gestohlenes Fahrzeug, gestohlene Zusatzausrüstung und Zubehörteile innerhalb von 30 Tagen nachdem die Diebstahlmeldung bei einer unserer schweizerischen Geschäftsstellen eingegangen ist, nicht gefunden wird bzw. werden • ein veruntreutes Fahrzeug nicht innerhalb von 2 Monaten ab Einreichung einer Strafanzeige sichergestellt werden konnte Die Berechnung der Leistungen ist abhängig von der vereinbarten Entschädigungsart (Kaufpreisgarantie, Zeitwertzusatz oder Zeitwert). | Liegt vor, wenn die Reparaturkosten im 1. und 2. Betriebsjahr 60% des Neuwertes, danach den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Bei Diebstahl: • Wenn das Fahrzeug nicht innert 30 Tagen seit Eingang der schriftlichen Schadenanzeige aufgefunden wird. • Im Ausland aufgefunden, aber nicht innert 30 Tagen in die Schweiz zurückgeführt wird. | Übersteigen innerhalb der ersten beiden Betriebsjahre eines Fahrzeugs die Reparaturkosten 65% des Zeitwertes oder überschreiten sie nach den beiden Jahren den Zeitwert, liegt ein Totalschaden vor . | Ein Totalschaden liegt vor, wenn: • in den ersten 2 Betriebsjahren die Reparaturkosten 65% des versicherten Fahrzeugwertes übersteigen • die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug den Zeitwert des Fahrzeuges übersteigen • das entwendete Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach Schadenmeldung nicht wiedergefunden wird. | Mit Entschädigungsart basic, Standard oder PLUS: Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten im 1. und 2. Betriebsjahr 65% des KATALOGPREISES, danach den Zeitwert erreichen oder übersteigen. Bei Diebstahl: Wenn das Fahrzeug nicht innert 30 Tagen seit Schadenanzeige aufgefunden wird. | Liegt vor, sofern die Reparaturkosten in den ersten beiden Betriebsjahren 60 % des Neuwertes und in den folgenden Betriebsjahren den Zeitwert übersteigen (jeweils unter Aufrechnung der Abzüge für mangelhaften Unterhalt sowie für vorbestandene und nicht reparierte Schäden), sowie wenn ein entwendetes Fahrzeug innert 30 Tagen seit dem Verlust nicht gefunden wird. | Ein Totalschaden liegt vor: a) wenn die Reparaturkosten in den ersten zwei Betriebsjahren 65 % des Katalogpreises und später den Zeitwert erreichen oder übersteigen, oder b) wenn ein abhandengekommenes Fahrzeug innert 30 Tagen nach Eingang der schriftlichen Schadenanzeige bei uns nicht wieder aufgefunden wird. | Wenn die Reparaturkosten im 1. und 2. Betriebsjahr 65% des Neuwertes, in den folgenden Betriebsjahren den Zeitwert übersteigen, liegt Totalschaden vor | Wird die Versicherung mit Erhöhung des Basiswerts abgeschlossen, gelten folgende Bestimmungen: Totalschaden liegt vor, wenn: • die Reparaturkosten 60 % der gemäss unten stehender Bestimmung berechneten Entschädigung überschreiten oder • das gestohlene Fahrzeug innert 30 Tagen nicht wiedergefunden wird. | Mit Kaufpreisschutz: Ab Reparaturkosten in den Betriebsjahren: 1 + 2: 65% des Neuwertes, ab 3: 65% des Wiederbeschaffungswertes.Ohne Kaufpreisschutz (Basis): Ab Reparaturkosten in den Betriebsjahren: 1: 65% des Neuwertes, 2: 65% von 95% – 85% des Neuwertes, ab 8: 65% des Wiederbeschaffungswertes.Bei Diebstahl: Wenn das Fahrzeug nicht innert 30 Tagen nach Eingang der Diebstahlmeldung bei der Zurich wieder gefunden wird. |
| Entschädigungsarten | Mit Zeitwertzusatz: 1. Betriebsjahr: 100% des Kaufpreises 2. Betriebsjahr 100% des Kaufpreises Ab 3. Betriebsjahr: Zeitwert + 20% davon. Mit Kaufpreisschutz: 1- 5. Betriebsjahr: 100% des Kaufpreises Ab 6. Betriebsjahr: Zeitwert + 20% davon | Zeitwertzusatz: Versicherter Fahrzeugwert in % pro Betriebsjahr:im 1. Jahr 100 im 2. Jahr 100 im 3. Jahr 90 – 80 im 4. Jahr 80 – 70 im 5. Jahr 70 – 60 im 6. Jahr 60 – 50 im 7. Jahr 50 – 40 ab dem 8. Jahr Zeitwert zuzüglich 10 % davonKaufpreisgarantie Während der ersten 5 Jahre nach dem Fahrzeugkauf wird 100 % vom Erwerbspreis entschädigt. Danach wird gemäss Zeitwertzusatz zuzüglich 10 % davon entschädigt | in % des Katalogpreises nach Betriebsjahr: im 1. Jahr 100 im 2. Jahr 100 im 3. Jahr 90 – 80 im 4. Jahr 80 – 70 im 5. Jahr 70 – 60 im 6. Jahr 60 – 50 im 7. Jahr 50 – 40 mehr als 7 Jahre Wiederbeschaffungswert | Mit Zeitwertzusatz: 1. Betriebsjahr 100 % 2. Betriebsjahr 100 % – 90% 3. Betriebsjahr 90% – 80% 4. Betriebsjahr 80% – 70% 5. Betriebsjahr 70% – 60% 6. Betriebsjahr 60% – 50% 7. Betriebsjahr 50% – 40% Ab 8. Betriebsjahr Zeitwert zuzüglich 10%. In jedem Fall wird im Maximum der Kaufpreis verg ütet und im Mini – mum der Zeitwert (zuz üglich 10% davon). Ist der Zeitwert (zuz üglich 10% davon) höher als der Kaufpreis, wird der Kaufpreis vergütet. | Im 1. Und 2. Jahr: 100% des versicherten Fahrzeugwertes; Im 3. Jahr: 80-90% Im 4. Jahr: 70-80% Im 5. Jahr: 60-70% Im 6. Jahr: 50-60% Im 7. Jahr: 40-50% Mehr als 7 Jahre: Zeitwert | In % je nach Stufe (basic vs standard vs plus): Im 1. Jahr: Zeitwert zuzüglich 10 % davon VS 100 % VS 100 % Im 2. Jahr: Zeitwert zuzüglich 10 % davon VS 100 % VS 100 % Im 3. Jahr: Zeitwert VS 90 – 80 % VS 100 % Im 4. Jahr: Zeitwert VS 80 – 70 % VS 100 % Im 5. Jahr: Zeitwert VS 70 – 60 % VS 90 – 80 % Im 6. Jahr: Zeitwert VS 60 – 50 % VS 80 – 70 % Im 7. Jahr: Zeitwert VS 50 – 40 % VS 70 – 60 % Ab 8. Jahr: Zeitwert VS Zeitwert zuzüglich 10 % davon VS Zeitwert zuzüglich 20 % davon | Bei Mitversicherung der Entschädigungsart Kaufpreisschutz wird der in der Police aufgeführte Kaufpreis entschädigt. Diese Entschädigung gilt für die ersten 5 Betriebsjahre nach Kaufdatum. Danach wird die Entschädigung gemäss Tabelle berechnet: im 1. Jahr 100 % im 2. Jahr 100 % im 3. Jahr 90 % – 80 % im 4. Jahr 80 % – 70 % im 5. Jahr 70 % – 60 % im 6. Jahr 60 % – 50 % im 7. Jahr 50 % – 40 % Mehr als 7 Jahre Zeitwert zuzüglich 20 % davon | Mit «Entschädigungsart Plus»: im 1. Und 2. Jahr: 100 % im 3. Jahr: 90–80 % im 4. Jahr: 80–70 % im 5. Jahr: 70–60 % im 6. Jahr: 60–50 % im 7. Jahr: 50–40 % mehr als 7 Jahre: Zeitwert zuzüglich 10 % davon | Zeitwertzusatz automatisch mitversichert gemäss Tabelle: 1. Jahr: 100% 2. Jahr 100% 3. Jahr 90 – 80 % 4. Jahr 80 – 70% 5. Jahr 70 – 60 % 6. Jahr 60 – 50 % 7. Jahr 50 – 45 % 8. Jahr und später Zeitwert zuzüglich 10% des Neuwertes | Bei einem Totalschaden wird die Entschädigung wie folgt nach Anzahl Jahre seit der ersten Inverkehrsetzung des Fahrzeugs berechnet (innerhalb des Betriebsjahrs wird anteilig angerechnet): • während der ersten zwei Jahre: Die Entschädigung entspricht dem Neuwert des versicherten Fahrzeugs, aber höchstens dem bezahlten Preis und mindestens dem Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenfalls; • vom 3. bis zum 7. Jahr: Die Entschädigung entspricht dem Basiswert zuzüglich 20 % des Neuwerts des versicherten Fahrzeugs, aber höchstens dem bezahlten Preis und mindestens dem Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenfalls; • ab dem 8. Jahr: Die Entschädigung entspricht dem Basiswert zuzüglich 10 % des Neuwerts des versicherten Fahrzeugs, aber höchstens dem bezahlten Preis und mindestens dem Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenfalls. | FNW: Fahrzeugneuwert* Basis: Basistabelle KPS: Kaufpreisschutzin % des FNW*pro Jahr, Basis vs KPS: im 1.: 100% vs 100% im 2.: 95%-85% vs 100% im 3.: 85%-75% vs100% im 4.: 75%-65% vs 100% im 5.: 65%-55% vs 100% im 6.: 55%-45% vs 55%-45% im 7.: 45%-40% vs 45%-40% über 7: Wieder-beschaffungswert für Basistabelle und Kaufpreisschutz * deklarierter Katalogpreis und Zubehör |
Mitgeführte Sachen
Bei einem Unfall/Schadenfall ist in der Regel das Eigene Fahrzeug (bei Vollkaskodeckung), das Fahrzeug der Drittperson und die Drittperson(en) selbst (über die Haftpflicht) versichert. Zusätzlich dazu, kann man auch Objekte im eigenen Fahrzeug versichern, zum Beispiel Laptop, Handy, Sporttasche, etc. mittels der Zusatzversicherung „Mitgeführte Sachen“. Der Umfang der Deckung ist jedoch manchmal unterschiedlich beschränkt.
| Allianz | AXA | Automate DirectCar | Belsura | Generali | Helvetia | Mobiliar | Smile | Simpego | Vaudoise | Zürich | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Umfang Mitgeführte Sachen | Persönliche und Berufliche Utensilien | Persönliche und Berufliche Utensilien | Persönliche und Berufliche Utensilien | Nur Persönliche | Nur Persönliche | Nur Persönliche | Nur Persönliche | Nur Persönliche | Nur Persönliche | Nur Persönliche | Private und berufliche wenn es sich bei deklarierten Fahrzeug um ein Personenwagen, Lieferwagen oder ein Motorrad handelt. |
Parkschaden
Mit der Zusatzversicherung Parkschadendeckung sind Schäden am eigenen Auto, die im Parkierten Zustand und ohne Kenntnis des Verschuldeten entstehen sind, versichert. In den meisten Fällen sind solche Schäden nur bis zu einer bestimmten Anzahl pro Jahr versichert. Wenn mehr Schäden passieren, besteht keine Deckung mehr.
Manchmal ist ein Parkschaden auch über eine Vollkaskodeckung abwickelbar – und zwar dann wenn der Schaden selbstverschuldet ist. Hier wird jedoch die Franchise mitberechnet und meistens beeinträchtigt solch ein Schaden ebenfalls die Bonusstufe.
- Vorteil ohne Zusatzdeckung der Parkschadenversicherung: keine Zusätzliche Prämie. Abwicklung durch Vollkaskoversicherung (jedoch mit Franchise und ggf. Bonusbelastung).
- Vorteil mit Zusatzversicherung Parkschaden: Die Vollkasko Franchise wird nicht verrechnet (bzw. es gilt lediglich die vertraglich vereinbarte, sofern vorhandene, Franchise in der Parkschadendeckung) und sofern innerhalb der vertraglich vereinbarten maximaler Anzahl versicherter Schäden, beeinflusst es das Bonussystem nicht.
| Allianz | AXA | Automate DirectCar | Belsura | Generali | Helvetia | Mobiliar | Smile | Simpego | Vaudoise | Zürich | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl Parkschäden pro Jahr | 2 pro Jahr | Kann gewählt werden ob unbegrenzt oder 2 pro Jahr | unbegrenzt | 2 pro Jahr | 2 pro Jahr | 2 pro Jahr | 2 pro Jahr | Die Leistungen sind pro Ereignis auf die in der Police genannte Summe begrenzt. | 2 pro Jahr | 2 pro Jahr | 2 pro Jahr |
Elektroauto
Ein Elektro-Auto ist in gewisser Masse anders ausgestattet als ein herkömmlich angetriebenes Fahrzeug, daher bieten viele Versicherer spezifische Deckungen für Fahrzeugteile und Zubehör insbesondere für e-Fahrzeuge. Wie umfangreich und hoch die jeweiligen Deckungen sind, finden Sie unten in der Tabelle.
| Allianz | AXA | Automate DirectCar | Belsura | Generali | Helvetia | Mobiliar | Smile | Simpego | Vaudoise | Zürich | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Kaskodeckung inkl. | schützt E-Antrieb, die Batterie/der Akku Ladestation / Wallbox inkl. Zubehör dieser Ladestation (z.B. Ladekabel) | Diebstahl inklusive Car-Hacking und Missbrauch von Keyless-Systemen | generelle Deckung | generelle Deckung | generelle Deckung | generelle Deckung | generelle Deckung | spezifische E-Mobility-Deckung im Smile Green Menü: drei kostenlosen Zusatzdeckungen für deine Wallbox, dein Ladezubehör sowie Cybersecurity | generelle Deckung | generelle Deckung | |
| als Zusatzdeckung erhältlich | schützt E-Antrieb, die Batterie/der Akku | Zusatzversicherung E-Mobilität Ladestation, inkl. Ladekabel. Zusatzdeckung Batterie/Akku | – | – | Ladestationen / Wallbox inklusive Ladekabel | Zusatzversicherung für die Wallbox inkl. Ladekabel | Batterie und Ladestation | inkl. | – | E-Mobility Protect: – BatteriePLUS für umfangreiche Deckung bei Beschädigung – Ladestationen (z.B. Wallbox) und Ladezubehör (z.B. mobile Ladestationen und –Geräte, Ladekabel sowie Taschen und Adapter) – Ladekarte und App Schutz: Verlust der Ladekarte sowie bei Schäden, die durch die missbräuchliche Verwendung der Ladekarte respektive Lade-App durch Dritte entstehen. Die Sperr- und Ersatzgebühren sind mitversichert. Auch die Ladekarten und Lade-Apps von Ihren Familienmitgliedern sind mitversichert. | |
| Spezielle Ausschlüsse | Cyber-Ereignisse | – | – | – | – | – | – | – | – | – | |
| Spezielle Vorteile | Partnergaragen von Allianz sind auf Elektroautos spezialisiert | 10 % Rabatt auf Ihre neue Ladestation wenn Sie Ihr E-auto bei AXA versichern, | Über eine Kooperation mit der carbon-connect AG bietet AutoMate ein freiwilliges CO2-Kompensationsprogramm an. Damit können Halter von Hybrid- oder E-Autos den verbleibenden CO2-Fussabdruck (z. B. aus dem Schweizer Strommix beim Laden) ausgleichen | – | – | – | – | drei kostenlosen Zusatzdeckungen für deine Wallbox, dein Ladezubehör sowie Cybersecurity | – | Lade-App Z Volt: Mit ihr laden die Besitzer eines Elektroautos ihr Fahrzeug an allen Ladestationen der Zurich-Partner schweizweit zum Einheitstarif. | |
| Ökö-Rabatt auf Versicherungsprämie | – | vorhanden | – | – | in Form von günstigeren Grundtarifen für elektrische Fahrzeugmodelle | vorhanden: ProClima-Bonus | in Form von integriertem Vergünstigungsfaktor für elektrische Fahrzeuge | – | – | Ja bis 10% Öko-Bonus für E-Autos mit für schadstoffarme Fahrzeuge oder solche der Energieeffizienzklasse A | Ja Öko-Bonus von bis zu 20 % Rabatt |
Spezielle Rabatte
Es gibt unterschiedliche Themen und Situationen wo Rabatte möglich sind. Dazu gehören insbesondere: Jugendrabatt (bis zu einem bestimmten Alter), Familienrabatt (wenn andere Familienmitglieder ebenfalls bei derselben Gesellschaft versichert sind), Kombinationsrabatt (wenn mehrere Policen bei der gleichen Gesellschaft versichert sind), elektro-Auto Rabatt (bei Fahrzeugen die einen besseren ökologischen Effekt auf die Umwelt haben) , Sicheres Fahren (mit Bonusprogrammen, oder installieren von Apps/Boxen zur Kontrolle eines verantwortungsbewusstes Fahrverhaltens), Kollektivverträge (für bestimmte Firmen oder Mitglieder von ausgewählten Verbänder).
| Allianz | AXA | Automate DirectCar | Belsura | Generali | Helvetia | Mobiliar | Smile | Simpego | Vaudoise | Zürich | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jugendrabatt | Ja bis Alter 30 | 15 % Ersparnis für Junglenker unter 26 Jahren über den Safe Driver Bonus | – | – | – | in der Motorfahrzeugversicherung nicht vorgesehen | Mit Option CleverDrive: Jugendliche unter 26 Jahren erhalten von der Mobiliar CHF 100.– Beteiligung am WAB-Kurs sowie CHF 100.– für weitere Fahrtrainings. Zudem gibt es Extras wie CHF 50.– Rabatt auf das GA Night. | – | – | Lenker unter 30 Jahren erhalten beim Abschluss ihrer ersten Autoversicherung einen Sofortrabatt von CHF 200.– im ersten Jahr. Ausserdem gibt es einen Einstiegsbonus für eine vergünstigte Bonusstufe | Jährliche automatische Prämienreduktion: Die Versicherungsprämie reduziert sich für junge Fahrer bis zum 25. Geburtstag Jahr für Jahr ganz automatisch. Familienbonus (15 % Rabatt): Jugendliche erhalten sofort 15 % Rabatt auf ihre eigene Autoversicherung, wenn die Eltern bereits mindestens zwei Verträge bei der Zurich abgeschlossen haben. Schadenfreiheitsbonus: Wer drei Jahre hintereinander unfallfrei fährt, erhält 10 % der gezahlten Prämie in bar zurückerstattet. |
| Familienrabatt | Ja, im Sinne eines Einstiegs in reduzierter Bonusstufe, wenn schon ein Elternteil bei Allianz versichert ist | Ja, im Sinne eines noch höheren Jugendrabattes, wenn ein Elternteil schon versichert ist | – | – | – | – | Ja, sofern ein Elternteil bereits bei Mobiliar versichert ist | – | – | – | Ja für Jugendliche wenn Elternteil bereits versichert ist (mit mind. 2 Policen) |
| Kombinationsrabatt | Ja, wenn auch andere Policen wie z.B. Hausrat besteht | Ja, auf die zusätzliche Sach oder Rechtsschutzpolice | – | – | – | ja auf die weiteren Policen Sach / Rechtsschutz/ Privathaftpflicht | Anstatt Ihnen einen rechnerischen Rabatt abzuziehen, packt die Mobiliar bei der Kombination von Fahrzeugbausteinen wichtige Zusatzleistungen, wie Assistance und Verkehrsrechtsschutzversicherung kostenlos in den Vertrag | – | – | Schliessen Sie parallel zur Fahrzeugversicherung eine Orion Privatrechtsschutzversicherung ab, gewährt die Vaudoise 20 % Rabatt auf die Rechtsschutzdeckung. | Ja auf die weiteren Policen |
| E-Auto Prämienrabatt | CHF 200 Rabatt. im 1. Jahr. | Dank Kooperation mit Swisscharge zum einheitlichen Preis laden. Die AXA subventioniert den Einheitspreis mit 10 Rappen/kWh. Kaufen Sie Ihre optimale Ladelösung bei Swisscharge und erhalten Sie 10 % Rabatt auf Ihre Ladestation. | – | – | 10% online Rabatt | ProClima-Bonus: Die Prämie für Versicherungsverträge von Pkw richtet sich beim Komfortschutz danach, ob der Schadstoffausstoß Ihres Fahrzeugs gemäß den Zulassungsdokumenten maximal 140 g/km beträgt und ob die jährliche Fahrleistung 12.000 km nicht übersteigt. | – | – | nicht als Rabatt ausgewiesen, jedoch sind Elektorautos meistens automatisch günstiger versichert als andere | nicht als Rabatt ausgewiesen, jedoch sind Elektorautos meistens automatisch günstiger versichert als andere | ja bis zu 20% |
| Sicheres Fahren | – | Safe Driver Bonus (nur bis Alter 26) | Ja mit Option „zahle wie du fährst“ | – | – | Ja mit Sicherheitsfahrtraining: wenn abgeschlossen, gibt es eine 2 Stufen tiefere Bonusstufe, sowie Rabatte und Gutscheine auf die Fahrsicherheitstrainings die zum absolvieren sind | CleverDrive für Jugendliche bis 27 Jahren | Drive Coach: Über den digitalen Fahrlehrer in der Smile App werden Ihre Autofahrten analysiert. Cashback durch Drive Score: Je sicherer und vorausschauender Sie fahren, desto höher fällt Ihr „Drive Score“ aus. Dafür erhalten Sie Rewards-Punkte, die Sie direkt als Bargeld auf Ihr Bankkonto auszahlen lassen können | BonusDrive | bessere Tarife bei Autos mit Fahrerassistenzsysteme | |
| Kollektivverträge | – | – | bei Ärzten | – | Ja, z.B. beim Personalverband Öffentliches Personal Schweiz oder bei Angestellte Schweiz | ja verschiedene vorhanden | ja verschiedene vorhanden | – | Sympany Krankenkasse | ja verschiedene vorhanden | Ja verschiedene vorhanden |
| andere | Allianz Plus und Bonusprogramm (Rabatte bei Partner von Allianz) | – | ja mit option „zahle was du fährst“ | – | bei Wenigfahrer gibt es eine Preisreduktion | – | Erfolgsbeteiligung für den Kunden (durch Genossenschaft) | Partnerrabatte | FlexDrive (Kilometergenaue Abrechnung) – je weniger man fährt, desto günstiger ist die Prämie | Wenigfahrer Rabatt und Erfolgsbeteiligung für den Kunden (durch Genossenschaft) | Zurich MyWay: kilometer genaue Abrecnung lohnt sich für Wenigfahrer |
Assistance Pannenhilfe
Die Assistance Pannenhilfe kann freiwillig als Zusatzversicherung in der Autoversicherung abgeschlossen werden.Sie sieht in der Regel die Deckung der Kosten von Reparatur vor Ort, Abschlepp- und Bergungskosten, und Fahrzeugrücktransporte vor. Innerhalb der Assistance sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedliche Leistungen bereits automatisch mitversichert, und gewisse kann man freiwillig als Zusatz einbauen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für einen Ersatzwagen, sowie die Kosten für Weiterreise, Mietwagen oder Hotelübernachtungen, wenn das Auto nicht mehr fahrtauglich ist. Hier ein Vergleich über den Leistungsumfang der verschiedenen Versicherungen.
| Allianz | AXA | Automate DirectCar | Belsura | Generali | Helvetia | Mobiliar | Smile | Simpego | Vaudoise | Zürich | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Grunddeckung in der Zusatzversicherung Assistance | Organisation und Kosten von: Abschleppen, Reparatur vor Ort, Bergungskosten, Ersatzwagen, Übernachtungen und Heimreise | Organisation und Kosten von: Abschleppen, Reparatur vor Ort, Bergungskoste, Ersatzwagen, Übernachtungen und Heimreise | Organisation und Kosten von: Abschleppen, Reparatur vor Ort, Bergungskoste, Ersatzwagen, Übernachtungen und Heimreise | Organisation und Kosten von: Abschleppen, Reparatur vor Ort, Bergungskoste, Ersatzwagen, Übernachtungen und Heimreise | Organisation und Kosten von: Abschleppen, Reparatur vor Ort, Bergungskoste, Ersatzwagen, Übernachtungen und Heimreise | insgesamt CHF 10’000 für alle Leistungen im Schadenfall einer Panne, wie: Organisation und Kosten von: Abschleppen, Reparatur vor Ort, Bergungskoste, Ersatzwagen, Übernachtungen und Heimreise | Organisation und Kosten von: Abschleppen, Reparatur vor Ort, Bergungskoste, Ersatzwagen, Übernachtungen und Heimreise | Organisation und Kosten von: Abschleppen, Reparatur vor Ort, Bergungskoste, Ersatzwagen, Übernachtungen und Heimreise | Organisation und Kosten von: Abschleppen, Reparatur vor Ort, Bergungskoste, Ersatzwagen, Übernachtungen und Heimreise | Organisation und Kosten von: Abschleppen, Reparatur vor Ort, Bergungskoste, Ersatzwagen, Übernachtungen und Heimreise | Organisation und Kosten von: Abschleppen, Reparatur vor Ort, Bergungskoste, Ersatzwagen, Übernachtungen und Heimreise |
| Leistungen für: Ersatzfahrzeug | ist versichert bis 500 oder 750 CHF bei Assistance Top | Wird ein Ersatzfahrzeug gemietet, vergüten wir den üblichen Mietpreis für ein gleichwertiges Fahrzeug. In der Police ist aufgeführt, ob die Leistungen nur bei einem Totalschaden oder auch bei einer Reparatur erbracht werden. | Ja, während der Reparatur | automatisch mitversichert bis zu CHF 500.- | ja bis 24 Stunden und in gleichwertiger Kategorie | Wir entschädigen Ersatzfahrzeug- und Fahrkosten bis maximal CHF 1’500. Die Höhe des versicherten Betrages pro Tag hängt vom Katalogpreis des versicherten Fahrzeuges ab (zwischen 43 CHF bis 110 CHF) | versichert in der Pannenhilfe bis zur in der Police vereinbarten Summe | Versichert mit Pannenhilfe bis CHF 1500.- | Bei Pannenhilfe mitversichert, je nach Stufe: Basis: bis CHF 1’500 Plus: bis CHF 4’000 | bei Bedarf die Mietkosten für einen Mietwagen (Personenwagen, gleichwertige Kategorie) während höchstens 7 Tage | versichert bis zur in der Police vereinbarten Summe |
| Leistungen für: Hotel-/Verpflegungskosten | Wenn das Fahrzeug nicht am gleichen Tag repariert werden kann oder bei Diebstahl nicht gleichentags die Rück- oder Weiterreise möglich ist | Wir übernehmen die Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten während der Dauer der Reparatur bzw. Entpannung bis zur in der Police pro versicherter Person aufgeführten Versicherungssumme. Zusätzlich übernehmen wir Kosten für mitreisende Haustiere bis max. CHF 500 pro Ereignis. | Ja, für Zimmer und Frühstück | Nicht über die Pannenhilfe alleine. Wenn jedoch eine Vollkasko abgeschlossen wurde, wird dies unter besondere Auslagen versichert | Wenn die Reparatur länger als 24 Stunden dauert sind folgende Optionen versichert: – Hotel: Falls notwendig, bezahlt Europ Assistance Ihnen die Hotelkosten (Zimmer mit Frühstück) für höchstens 5 Nächte bis max. CHF 150.– pro versicherter Person und Nacht. – Mietfahrzeug: Sie erhalten ein Mietfahrzeug (höchstens gleichwertige Kategorie) für maximal 5 Tage. | Übernachtungskosten bis insgesamt CHF 1’500. | Notwendige Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten in einem Mittelklassehotel während höchstens 7 Tagen | Übernachtungskosten bis insgesamt CHF 1500 für alle versicherten Personen. | Übernachtung und Verpflegung bis CHF 150 pro Insasse, im Ausland Übernachtungen und Verpflegung bis CHF 150 pro Insasse bis insgesamt CHF 1’200 pro Ereignis. | unvorhergesehene Hotelkosten (Zimmer + Frühstück) für eine Nacht, bis höchstens CHF 300.– pro versicherte Person; | Pannenhile CH/FL und Pannenhilfe Europa; zusätzlich versichert sind: – Nicht bezogene gebuchte Leistungen; – Ersatzfahrer; – Schlüsselverlust; |
| Leistungen für: Weiterreise | mit ÖV versichert | Personentransportmehrkosten für die Fortsetzung der Reise bis zur in der Police aufgeführten Versicherungssumme oder die Kosten für die direkte Rückkehr an die ständige Wohnadresse. Zusätzlich übernehmen wir Kosten für mitreisende Haustiere bis max. CHF 500 pro Ereignis. | Mietwagen: Die Kosten für ein Mietfahrzeug werden übernommen, inklusive der sogenannten Drop-off-Kosten (Rückgabe an einem anderen Ort). Treibstoff, Gebühren und die Autobahnvignette müssen Sie jedoch selbst bezahlen. Bahn: Es werden Bahnbillette der 1. Klasse zur Verfügung gestellt. Flugzeug: Falls nötig, wird ein Flugticket in der Economy-Klasse bezahlt | die Kosten für die Fortsetzung der Reise oder die Rückkehr an den Wohnort (inkl. Miete eines Ersatzfahrzeuges gleicher Kategorie), wenn aus zwingenden Gründen die Instandstellung des Fahrzeuges nicht abgewartet werden kann, werden übernommen. | Bahnbillet 1. Klasse oder Mietwagen (höchstens gleichwertige Kategorie) für max. 24 Stunden. Die Auswahl des Transportmittels (Bahn oder Mietfahrzeug) trifft Europ Assistance. | Ja unter Fahrtkosten bis max. CHF 1500 (alternativ zum Mietwagen). Ausserdem: Wird aufgrund eines versicherten Ereignisses der Anschluss für die Autofähre oder den Autozug verpasst, übernimmt Helvetia folgende Leistungen bis zu maximal CHF 1’000: a) die Mehrkosten für neue Billette von Autofähren / Autozügen; b) die nicht bezogenen gebuchten Leistungen für den Aufenthalt der mitreisenden Personen. | die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels für die Weiter- oder Rückreise an den Wohnort in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, oder Mietfahrzeug bis zur vereinbarten Summe | Wir organisieren und bezahlen bis CHF 1500 je versicherte Person die Rück- oder Weiterreise, sofern das Fahrzeug: a) in der Schweiz nicht gleichentags; b) im Ausland nicht innert 5 Werktagen repariert werden kann. Die Rückführung der versicherten Personen und des fahrtauglichen Fahrzeuges an Ihren Wohnort durch einen Chauffeur ist versichert, wenn der Lenker erkrankt, verletzt wird oder stirbt und kein anderer Mitreisender das Fahrzeug zurückführen kann. Wahl des Verkehrsmittels (Grundsatz öffentliche Verkehrsmittel): a) In der Schweiz: Bahnbillett; b) Im Ausland: Bahnbillett oder Flugbillett Economy Klasse. Erfolgt die Reise mit einem Taxi oder Mietwagen, ist die Entschädigung auf die Kosten der vorgenannten öffentlichen Verkehrsmittel beschränkt. | Rückreise und für die Mobilität während der Dauer der Instandstellung des versicherten Fahrzeugs, maximal jedoch während 14 Tagen. Die Leistung ist begrenzt auf: Basis: bis CHF 1’500 Plus: bis CHF 4’000 | ein Zugbillett für die 1. Klasse; oder Mietwagen | ÖV versichert |
| Spezielles | Der Geltunsort kann gewählt werden zwischen: – CH/FL – CH/umliegende Länder – Europa | Geltungsort wählbar zwischen CH/FL und Europa; Es werden Standgebühren bis CHF 500 bezahlt | in CH bis CHF 1000 in Europa bis CHF 3000 | immer Europaweit, inkl. Kosovo | versichert ist auch: Panne wegen Falschbetankung; Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugschlüssels; Hilfe bei eingeschlossenem Fahrzeugschlüssel; Kostenerstattung für Telefongespräche.Versicherung gilt nach gewählter Zone: Zone 1: Schweiz, Fürstentum Liechtenstein sowie die Enklaven Büsingen und Campione. Zone 2: Schweiz, Fürstentum Liechtenstein und die angrenzenden Nachbarländer. Zone 3: Gemäss dem internationalen Abkommen der Grünen Karte (inklusive Kosovo) | versichert sind auch: – Kosten für notwendige Telefongespräche im Zusammenhang mit der Fahruntauglichkeit Ihres Fahrzeuges oder eines versicherten Ereignisses; b) Kosten für den Verlust von Fahrzeugausweisen und Fahrzeugdokumenten; c) EinstellkostenAusserdem: zusätzlich unter „Keep Driving“ kann der Baustein „Reifenbeschädigung“ versichert werden, sowie Verkehrsrechtsschutz | Reifenbeschädigung und Schlüsselverlust inklusive | versichert sind auch: Kosten für Telefongespräche, die von den versicherten Personen geführt werden müssen, um sich aufgrund der Fahruntauglichkeit des Fahrzeuges oder eines versicherten Ereignisses neu zu organisieren bis CHF 50; b) Standgebühren bis CHF 500. | Bei Autoversicherung mit Haftpflicht und Kaskodeckung, ist die Assistance Avenue gratis automatisch mitversichert. Die Avenue Assistance beinhaltet auch folgende spezielle Deckungen: – Deckung der Anwaltskosten und Vorschuss für die Kaution, falls Sie nach einem Unfall strafrechtlich belangt werden; – Standkosten bis 250.- CHF Innerhalb der Police kann auch Reiseannullation, medizinische Hilfe, IT-Support zusätzlich versichert werden. | Reifenbeschädigung und Schlüsselverlust inklusive |
Erweiterte Glasdeckung
In der Teilkaskoversicherung sind Elementarschäden (Feuer, Wasser, …) sowie Glasschäden versichert. Die Grunddeckung der Glasversicherung beinhaltet jedoch meistens nur Bruchschäden an originalen, fest eingebauten Glasscheiben des Fahrzeugs ab. Dazu gehören Front-, Heck-, Seiten- und Dachscheiben bzw. Panoramadächer aus Glas oder glasähnlichen Materialien, abzüglich eines allfälligen Selbstbehalts. Nicht automatisch versichert sind jedoch Spezialteile aus Glas, wie zum Beispiel Xenon/LED/Laser Scheinwerfer, Rückleuchten, Nebelscheinwerfer, Spiegel und Assistenzsysteme wie Kamera oder Sensorabdeckungen. Für solche spezielle Gläser benötigt man eine erweiterte Glasdeckung.
| Allianz | AXA | Automate DirectCar | Belsura | Generali | Helvetia | Mobiliar | Smile | Simpego | Vaudoise | Zürich | |
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| Glasdeckung Erweiterung | Bruchschäden an Fahrzeugteilen aus Glas oder ähnlichen, harten Materialien an den folgenden Fahrzeugteilen: Sämtliche Scheinwerfer, Blinkergläser, Rückstrahler, Rückfahrlampen, Aussenspiegel und Nummernschildbeleuchtung. Ebenfalls mitversichert sind Leuchtmittel, sofern sie in Zusammenhang mit einem Glasbruch zerstört werden. Diese Aufzählung ist abschliessend | Mit diesem Zusatz versichen Sie zusätzlich zu den Front-, Seiten- und Heck-Scheiben auch Scheinwerfer und Seitenspiegel gegen Beschädigung.Beispiele: – Ein Steinschlag zerstört einen Scheinwerfer. – Sie bleiben mit dem Seitenspiegel an der Säule einer Tiefgarage hängen.Für wen eignet sich diese Deckung?Die Deckung eignet sich insbesondere für Autos mit LED-, Matrix- oder Xenon-Scheinwerfern sowie für Autos mit einklappbaren oder beheizbaren Seitenspiegeln, da hier Reparaturen recht teuer sind. Grundsätzlich sind Scheinwerfer und Seitenspiegel auch in der Vollkaskoversicherung gedeckt, allerdings liegen diese Schäden häufig unter dem gewählten Selbstbehalt und Sie müssen Sie dort mit einem Verlust der Schadenfreiheitsstufe rechnen. | Die Deckung in der normalen Glasversicherung ist bereits erweitert und kann nicht ein- oder ausgeschlossen werden. In einer Teilkaskopolice ist somit Glas (alle Glasteile inkl. Xenon und LED) immer mitversichert. | Versichert sind Bruchschäden an Fahrzeugteilen aus Glas (inkl. Klei ngläser wie Scheinwerfer, Blinker usw.). Dabei sind auch Werkstoffe versichert, die als Glasersatz dienen. Mitversichert sind zudem Gl ühlampen und Leuchtdioden (LED), sofern sie beim Glasbruch zerstört werden. Nicht versichert sind Schäden, sofern diese auf einen inneren Defekt zurückzuführen sind sowie Schäden an Navigationssystemen, Sensoren oder an Radaren. | In der normalen Glasversicherung sind Bruchschäden an den Front-, Seitenund Heckscheiben und am Glasdach (auch an Materialien, die als Glasersatz dienen) versichert. Mit Glas Plus sind alle weiteren Schäden an Gläsern oder glasähnlichen Materialien (z. B. Aussenspiegel, Scheinwerfer oder Glühbirne) an Ihrem Fahrzeug zusätzlich zum Versicherungsschutz Glasbruch gedeckt, sofern diese nicht auf einen inneren Defekt oder normalen Verschleiss zurückzuführen sind. Wenn das Fahrzeug nicht repariert wird, bezahlen wir keine Entschädigung. | In Ergänzung zur Basisdeckung Teilkasko Glas sind plötzliche Bruchschäden an folgenden Komponenten versichert: Scheinwerfer inklusive Leuchtmittel, Rückleuchten, Blinker Gläser, Rückstrahler, Rückfahrlampen, Nummernschildbeleuchtung, Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchte, Positionsleuchte, Umrissleuchten, Begrenzungsleuchten, Bremsleuchten, Leuchten für Tagfahrlicht und Seitenmarkierungsleuchten und Parkleuchten. Die Aufzählung ist abschliessend. Ein vertraglicher Selbstbehalt aus der Grunddeckung Glas kommt auch für die Zusatzdeckung GlasPLUS zur Anwendung. | Mit der erweiterten Glasdeckung sind Bruchschäden an Scheinwerfern und übrigen Fahrzeugteilen aus Glas mitversichert. | Zusätzlich zur standardmässigen Versicherung der grossen Scheiben sind mit Glasbruch Plus alle Bruchschäden an Fahrzeugteilen aus Glas inklusive jener an Scheinwerfern, Blinkern. Glühlampen oder LEDs sind auch versichert, wenn sie bei einem Glasbruch zerstört wurden. | Erweiterung der Glas Basis Deckung auf Bruchschäden an sonstigen Fahrzeugteilen aus Glas (inkl. Kleingläser wie Scheinwerfer, Blinker etc.). Dabei sind auch Werkstoffe versichert, die als Glasersatz dienen. Mitversichert sind zudem Glühlampen und Leuchtdioden (LED), sofern sie beim Glasbruch zerstört werden. Keine Entschädigung erfolgt bei Totalschaden oder wenn die Reparatur nicht vorgenommen wird. | Glasschäden an Scheinwerfern, Hecklichtern, Blinkern und Rückspiegeln, sofern sie repariert oder ausgetauscht werden. | Versichert sind sämtliche Bruchschäden an Fahrzeugteilen aus Glas oder aus Materialien, die als Glasersatz dienen (z.B. Plexiglas). Mitversichert sind auch Scheinwerfer (z.B. LED oder Xenon), die durch einen Glasbruch zerstört werden. |
Kleinteilkasko und spezielle Zusatzdeckungen
Innerhalb der Motorfahrzeugversicherung offerieren viele Versicherer spezifische Zusatzdeckungen für gewisse Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel Kaskodeckungen für Pneu und Felgen, Beschädigung am Fahrzeuginnenraum, Verlust/Beschädigung/Schlossersatz für Autoschlüssel. In der Tabelle sehen Sie die unterschiedlichen Leistungen der Versicherungsgesellschaften.
| Allianz | AXA | Automate DirectCar | Belsura | Generali | Helvetia | Mobiliar | Smile | Simpego | Vaudoise | Zürich | |
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| Fahrzeugschlüssel | keine spezifische Zusatzdeckung vorhanden, jedoch gilt in der Assistance Versicherung ein Ereignis, das zurückzuführen ist auf verlorene, gestohlene oder beschädigte Fahrzeugschlüssel ebenfalls als Panne, somit werden entsprechend damit verbundene Kosten über die Assistance versicherung gedeckt. Schlossänderungskosten am Fahrzeug und Kosten für einen Ersatzschlüssel sind ausgeschlossen. | Diese Deckung hilft Ihnen weiter, wenn Sie Ihren Fahrzeugschlüssel verlieren. Die AXA trägt dann die Kosten für den Ersatz eines Schlüssels und nötigenfalls Schlossänderungskosten. | |||||||||
| Fahrzeug Innenraum | Versichert sind Schäden am Innen- und Kofferraum des Fahrzeugs verursacht durch Verunreinigung (z.B. Verschmieren, Verschmutzungen, ausgeleerte Flüssigkeiten). Nicht versichert sind: – Verschmutzungen, die sich durch handelsübliche Reinigungsmittel dauerhaft entfernen lassen – Schäden im Motorraum – Verunreinigungen infolge eines Betriebsschadens – Verunreinigungen infolge eines Schadens, der auf einen inneren Defekt, Abnützung oder auf allmähliche Einwirkung zurückzuführen ist – Verunreinigung an mitgeführten Sachen – Virale und bakterielle Verunreinigungen – Schäden infolge von anderen Kaskoereignissen | Dieser Zusatz versichert unvorhergesehene und plötzliche Beschädigung, Zerstörung sowie starke Verschmutzung des Fahrzeug-Innenraums inklusive Kofferraum. Die AXA übernimmt 2 Mal pro Jahr die Kosten für eine fachmännische Reinigung, Reparatur oder den allfälligen Ersatz des Innenraumbauteils. | |||||||||
| Pneu / Felgen | keine spezifische Zusatzversicherung, jedoch sind in einer Kaskoversicherung automatisch aufpreispflichtige Ausrüstungen und Zubehörteile bis gesamthaft 10 % des Katalogpreises mitversichert. Als solche gelten unter anderem, zusätzliche Felgen und Reifen. | Diese Deckung versichert Ihre Räder gegen Beschädigung und Zerstörung. | |||||||||
| Andere | – |
Insassen Unfalldeckung
Die Insassen Unfalldeckung ist eine Zusatzversicherung in der Motorfahrzeugpolice. Sie deckt unabhängig von der Schuldfrage Personenschäden (wie Heilungskosten, Invaliditäts- oder Todesfallkapital sowie Taggelder) aller Insassen – inklusive des Lenkers – ab. Welche Deckungen genau und in welchem Umfang sie vorhanden sind, sehen Sie in der untenstehenden Tabelle.
| Allianz | AXA | Automate DirectCar | Belsura | Generali | Helvetia | Mobiliar | Smile | Simpego | Vaudoise | Zürich | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Deckungsumfang | Folgende Deckungen sind enthalten und die Höhe der Leistungen kann angepasst werden: – Spitaltaggeld – Taggeld – Invaliditätskapital – Todesfallkapital – Mitgeführte Haustiere – Ausbildungskapital (sofern IV-/Todesfallkapital versichert sind, werden bis zu CHF 30’000 für Ausbildungskosten für Hinterbliebene bezahlt. Heilungskosten sind fix mitversichert. | Folgende Deckungen sind enthalten und die Höhe der Leistungen kann angepasst werden: – Spitaltaggeld – Taggeld – Invaliditätskapital – Todesfallkapital Heilungskosten sind fix mitversichert. | Als fixes Paket zusätzlich abschliessbar mit folgenden Leistungen: Todesfallkapital: CHF 50’000 Invaliditätskapital : CHF 100’000 Heilungskosten: 5 Jahre lang unbegrenzte Leistungen |
Verkehrsrechtsschutz
Verkehrsrechtsschutz
| Allianz | AXA | Automate DirectCar | Belsura | Generali | Helvetia | Mobiliar | Smile | Simpego | Vaudoise | Zürich | |
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| Verkehrsrechtsschutz | muss separat über eine Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden | Kann zusätzlich mit Versicherungssumme 600’000 CHF abgeschlossen werden. Wie unterscheidet sich der Fahrzeug-Rechtsschutz von der Verkehrs-Rechtsschutz? – Mit der Verkehrs-Rechtsschutz sind Sie (und Ihre mitversicherte Familie) jederzeit im Alltag abgesichert, egal ob Sie mit oder ohne Fahrzeug unterwegs sind, z.B. als Velofahrer, Fussgänger und Passagier. – Die Verkehrs-Rechtsschutz eignet sich für Familien und Personen mit mehreren Fahrzeugen (nicht Wechselschilder) und diejenigen, die jederzeit in allen Lebenslagen im Verkehr abgesichert sein möchten. | kann zusätzlich abgeschlossen werden | ||||||||
| andere Bereiche Rechtsschutz | müssen separat über eine Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden | müssen separat über eine Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden | Privatrechtsschutz kann als Kombipaket abgeschlossen werden |
Nationaler Garantiefonds
Nationales Versicherungsbüro Schweiz (NVB)
Der Nationale Garantiefonds Schweiz (NGF) ist eine gemeinnützige Institution, die für Verkehrsschäden einspringt, wenn der Verursacher unbekannt oder nicht versichert ist. Er dient als finanzielles Auffangnetz, um sicherzustellen, dass Opfer von Verkehrsunfällen in der Schweiz und in Liechtenstein nicht auf ihren Schäden sitzen bleiben.