Versicherungsnachweis Strassenverkehrsamt
Versicherungsnachweis bestellen
Fahrzeuge einlösen
Du brauchst einen Versicherungsnachweis um dein Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt des Kantons einzulösen. Die Fahrzeugversicherung ist obligatorisch und deshalb wird eine Bestätigung benötigt, dass das Fahrzeug versichert ist. Du kannst bestehende Schilder für das neue Fahrzeug weiter verwenden oder neue Schilder beantragen. Häufig werden die falschen Versicherungsnachweise ausgestellt und so kann das Fahrzeug dann nicht eingelöst werden. Dafür haben wir eine Liste mit den korrekten Gründen und Codes erstellt, damit der Versicherungsnachweis richtig ausgestellt wird.
Der Versicherungsnachweis wird von uns erstellt und elektronisch innert Kürze dem Strassenverkehrsamt übermittelt. So kann Dein Fahrzeug sofort eingelöst werden.
Die Einlösung Deines Autos, Motorrad, Roller, Lieferwagen oder sonstiges Fahrzeug kann auf dem Postweg oder direkt beim Strassenverkehrsamt erfolgen.
Öffnungszeiten: In der Regel sind die Strassenverkehrsämter ab 08.00 Uhr durchgehend bis 16.00 Uhr geöffnet.
Den Versicherungsnachweis kannst Du alternativ auch bei der Versicherungsgesellschaft bestellen.
Einen Vergleich für Deine Autoversicherung oder Motorradversicherung kannst Du hier bestellen und unter Bemerkungen angeben, wenn Du gleich einen Versicherungsnachweis benötigst.
Alternativ kannst Du den Versicherungsnachweis auch gleich direkt über die oneZone Versicherungsapp bestellen.
Geschäftsvorfall A-Z | Beschreibung | Massgebender iv-Grund eVn Code |
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Fahrzeugwechsel | Kunde löst auf bestehendem Kontrollschild ein neues Fahrzeug ein | Fahrzeugwechsel 58 |
Fahrzeugwechsel und WIK | Kunde löst ein deponiertes Kontrollschild auf ein neues Fahrzeug ein | Fahrzeugwechsel 58 |
Fahrzeugwechsel und WIK nachSchilderrückzug | WIK nach Abmeldung/Aussetzung der Haftpflicht durch Versicherer(z.B. Schilderrückzug aufgrund Nichtbezahlen der Prämie) und Kunde löst auf bestehendem Kontrollschild ein neues Fahrzeug ein | WIK B 53 |
Gesellschaftswechsel | Kunde löst bei neuer Versicherungs- gesellschaft das bisherigeKontrollschild und Fahrzeug auf den gleichen Halter ein | Gesellschaftswechsel 54 |
Gesellschafts- und Fahrzeugwechsel | Das bisherige Kontrollschild wird unter dem gleichen Halter a) auf ein neues Fahrzeug und b) bei einem neuen Versicherer eingelöst | Fahrzeugwechsel 58 |
Gesellschafts- und Fahrzeugwechsel und WIK | Das deponierte bisherige Kontrollschild wird unter dem gleichen Halter a) auf ein neues Fahrzeug und b) bei einem neuen Versicherer eingelöst | WIK A 52 |
Gesellschafts- und Halterwechsel | Das bisherige Kontrollschild und Fahrzeug wird a) auf einen neuen Halter oder auf einen neuen Namen und b) bei einem neuen Versicherer eingelöst | Gesellschaftswechsel 59 |
Gesellschafts- und Halterwechsel und WIK | Das deponierte bisherige Kontrollschild und Fahrzeug wird a) auf einen neuen Halter oder auf einen neuen Namen und b) bei einem neuen Versicherer eingelöst | WIK A 52 |
Gesellschaftswechsel und Einschluss drittesoder weiteres Fahrzeug unter Wechselschild | Kunde löst auf bestehendem Kontrollschild und Halter bei einem neuenVersicherer ein drittes oder weiteres Fahrzeug ein (z.B. fürSpezialschilder bei Veteranen-Fahrzeugen) | eVn1: ein eVn „Gesellschaftswechsel“ jebestehendes Fahrzeug 54 eVn2: eVn „Wechselschild- eröffnung“ für das neue Fahrzeug 51 |
Gesellschaftswechsel und EröffnungWechselschild | Kunde löst auf bestehendem Kontrollschild und Halter bei einem neuenVersicherer ein zweites Fahrzeug ein (Wechselschild) | eVn1: „Gesellschaftswechsel“ fürbestehendes Fahrzeug: 54 eVn2: „Wechselschild- eröffnung“ für EinlösungWechselschild: 51 |
Gesellschaftswechsel und WIK | Das deponierte bisherige Kontrollschild wird mit dem gleichenFahrzeug und Halter auf einen neuen Versicherer eingelöst | WIK A 52 |
Gesellschaftswechsel und Einschluss drittesoder weiteres Fahrzeug unter Wechselschild und WIK | Kunde löst auf bestehendem deponierten Kontrollschild und gleichemHalter bei einem neuen Versicherer ein drittes oder weiteres Fahrzeugein (z.B. für Spezialschilder bei Veteranen-Fahrzeugen) | eVn1: „WIK A“ je bestehendesFahrzeug: 52 eVn2: eVn „Wechselschild- eröffnung“ für das neue Fahrzeug 51 |
Gesellschaftswechsel und EröffnungWechselschild und WIK | Kunde löst auf bestehendem deponierten Kontrollschild und gleichemHalter bei einem neuen Versicherer ein zweites Fahrzeug ein(Wechselschild) | eVn1: „WIK A“ für bestehendesFahrzeug: 52 eVn2: „Wechselschild- eröffnung“ für EinlösungWechselschild: 51 |
Halterwechsel und WIK | Das deponierte bisherige Kontrollschild wird mit dem gleichenFahrzeug auf einen neuen Halter oder auf einen neuen Nameneingelöst | WIK A 52 |
Halterwechsel/Namens- änderung | Das bisherige Kontrollschild und Fahrzeug wird auf einen neuen Halteroder auf einen neuen Namen eingelöst | Halterwechsel 59 |
Kantonswechsel | Kunde löst neues Kontrollschild in einem anderen Kanton auf dasgleiche Fahrzeug und gleichen Halter ein | Übrige Gründe 50 |
Kontrollschildwechsel | Das bisherige Kontrollschild wird durch ein neues Kontrollschild (neueNr.) ersetzt (z.B. bei Diebstahl der Kontrollschilder) | Übrige Gründe 50 |
Kontrollschildwechsel und WIK | Das bisherige Kontrollschild wird durch ein neues bisher deponiertesKontrollschild (neue Nr.) ersetzt | WIK A 52 |
Neulösung | Kunde löst erstmals ein Fahrzeug ein. Kunde löst ein weiteres Kontrollschild (z.B. Fahrzeugparkvermehrung) | Neueinlösung 57 |
Verlängerung befristetes Kontrollschild | Verlängerung eines bestehenden befristeten Kontrollschildes | Übrige Gründe 50 |
Veteranenschild: Einschluss drittes oderweiteres Fahrzeug unter Wechselschild | Kunde löst auf bestehendem Kontrollschild ein drittes oder weiteresFahrzeug ein (z.B. für Spezialschilder bei Veteranen-Fahrzeugen) | Wechselschild- eröffnung 51 |
Veteranenschild: Einschluss drittes oderweiteres Fahrzeug unter Wechselschild und WIK | Kunde löst ein deponiertes Kontrollschild auf gleichen Fahrzeugen undgleichen Halter wieder ein und Kunde löst auf diesem Kontrollschild ein drittes oder weiteres Fahrzeugein (z.B. für Spezialschilder bei Veteranen-Fahrzeugen) | eVn1: ein eVn „WIK A“ jebestehendes Fahrzeug 52 eVn2: „Wechselschild- eröffnung“ für das neue Fahrzeug 51 |
Wechselschilderöffnung | Wechselschilderöffnung Kunde löst auf bestehendem Kontrollschild ein zweites Fahrzeug ein(Wechselschild) | Wechselschild- eröffnung 51 |
Wechselschilderöffnung und WIK | Kunde löst ein deponiertes Kontrollschild auf gleiches Fahrzeug undgleichen Halter wieder ein und löst gleichzeitig auf diesem Kontrollschild ein zweites Fahrzeug ein(Wechselschild) | eVn1: „WIK A“ 52 eVn2: „Wechselschild- eröffnung“ 51 WICHTIG: es sind zwei eVn notwendig |
Wechselschilderöffnung und WIK nachSchilderrückzug | WIK nach Abmeldung/Aussetzung der Haftpflicht durch Versicherer(z.B. Schilderrückzug aufgrund Nichtbezahlen der Prämie) auf gleichesFahrzeug und gleichen Halter und löst gleichzeitig auf diesem Kontrollschild ein zweites Fahrzeug ein(Wechselschild) | eVn1: „WIK B“ 53 eVn2: „Wechselschild- eröffnung“ 51 |
WIK nach Deponierung/Sistierung derKontrollschilder | Kunde löst ein deponiertes Kontrollschild auf gleiches Fahrzeug undgleichen Halter wieder ein | WIK A 52 |
WIK nach Schilderrückzug | WIK nach Abmeldung/Aussetzung der Haftpflicht durch Versicherer(z.B. Schilderrückzug aufgrund Nichtbezahlen der Prämie) | WIK B 53 |
Termingeschäft (Einlösung folgt erst in der Zukunft)
Warum ein Termingeschäft?
Um nachstehende Mutationen ausführen/bearbeiten zu können, benötigen die Strassenverkehrsämter eine gewisse Vorlaufzeit.
Voraussetzungen für ein Termingeschäft
Reine WIK A (ohne sonstige Fahrzeugmutationen)
„Gültig ab“ liegt mind. 7 Tage in der Zukunft
Die Aushändigung der Kontrollschilder erfolgt nicht beim Strassenverkehrsamt
Mögliche Abhol- oder Versandstellen
Bei einem Termingeschäft kann zwischen folgenden Abhol- oder Versandstellen ausgewählt werden:
Abholung Nebenstelle SVA oder Poststelle
Der Kunde holt die deponierten Kontrollschilder am „Gültig ab“-Datum nicht auf dem Strassenverkehrsamt sondern auf einer Nebenstelle des Strassenverkehrsamtes oder beieiner Poststelle (WICHTIG: Sofern dieser Service von der entsprechenden Poststelle angeboten wird) ab.
Postversand
Das Strassenverkehrsamt sendet die deponierten Kontrollschilder, per „Gültig ab“-Datum, via Post der angegebenen/erfassten Zustelladresse (z.B. Privatadresse des Kunden).